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Landtagswahl am 28.10.: Briefwahl & Wahlschein online

Am Sonntag, 28. Oktober, sind rund 13.300 wahlberechtigte Heusenstammer*innen zur Wahl des 20. Hessischen Landtags sowie 15 Volksabstimmungen aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahl wird am Wahltag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr durchgeführt. Zur Wahl sind ausschließlich die Bürger*innen berechtigt, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind (ob eine Eintragung vorliegt oder nicht kann im Bürgerbüro/Wahlamt geprüft werden). Das Wählerverzeichnis für die diesjährige Bundestagswahl wurde mit Stand 17. September erstellt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe an die Wahlberechtigten werden derzeit per Post zugestellt.

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen gehen kann, hat die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Briefwahlunterlagen (der sogenannte Wahlschein) können in

  • schriftlicher oder elektronischer Form (Telegramm, Telefax, E-Mail) oder durch Ausfüllen des Antragsformulars auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs,
  • online über die Internetseite der Stadt Heusenstamm heusenstamm.de im Bereich „Bürger & Stadt > Verwaltung & Politik > Wahlen“ (dieser Service ist bereits freigeschaltet) oder
  • persönlich während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Montag 8.00-12.30 Uhr, Dienstag 8.00-12.30/14.00-17.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.30/14.00-17.00 Uhr, Freitag 8.00-12.30 Uhr)

beantragt werden. Bei allen oben genannten Varianten wird zur Beantragung der Briefwahl die Wahlbezirksnummer und Wählernummer des jeweiligen Wahlberechtigten benötigt (diese Daten sind dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu entnehmen). Anträge per Telefon sowie Dokumente ohne gültige Unterschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme: Antrag per E-Mail beziehungsweise über die Online-Funktion). Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 26. Oktober, 13.00 Uhr, im Wahlamt/Bürgerbüro des Rathauses, Im Herrngarten 1, beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros auch die Möglichkeit die Briefwahl direkt im Rathaus durchzuführen. Nicht zugegangene Wahlscheine können bis Freitag, 26. Oktober, 13.00 Uhr, ersetzt werden.

Wer erkrankt oder sonst selbst nicht in der Lage ist Briefwahlunterlagen abzuholen, kann die Abholung auch durch eine Person seines Vertrauens beauftragen (die Bevollmächtigung ist allerdings auf vier Personen begrenzt). Diese Person benötigt dann eine schriftliche Vollmacht und muss gegenüber der Gemeinde erklären, dass sie für höchstens vier Personen tätig wird (damit soll der Missbrauch solcher Abholvollmachten verhindert werden). Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes muss sich sowohl die Unterschrift des Antragstellers, als auch die Unterschrift des Bevollmächtigten befinden, der damit die Bevollmächtigung von maximal vier Personen eidesstattlich versichert.

Die Ausstellung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen als die wahlberechtigte Person selbst ist am Vortrag (Samstag, 27. Oktober von 9.00 bis 12.00 Uhr) und am Tag der Wahl (Sonntag, 28. Oktober von 8.00 bis 15.00 Uhr) nur zulässig wenn,

  • eine plötzliche Erkrankung vorliegt (dieses muss durch ein Attest nachgewiesen werden) und
  • eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten über die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen vorgelegt wird.

Für diesen Fall sind folgende Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten des Wahlamtes vorgesehen:

  • Samstag, 27. Oktober: 9.00-12.00 Uhr, Bürgerbüro, Im Herrngarten 1 in Heusenstamm, Telefon 06104 607-1505
  • Sonntag, 28. Oktober: 8.00-15.00 Uhr, Bürgerbüro, Im Herrngarten 1 in Heusenstamm, Telefon 06104 607-1505 und 607-1506

Unbedingt beachtet werden muss, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch rechtzeitig wieder im Rathaus eingehen (hier ist gegebenenfalls der Postweg mit einzurechnen). Letzter Termin hierfür ist der Wahlsonntag, 28. Oktober, 18.00 Uhr (Wahlscheine dürfen nicht in den Wahllokalen abgegeben werden!). Briefwahlunterlagen, die am Sonntag, 28. Oktober, nach 18.00 Uhr im Rathaus eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.

Für Fragen zur Durchführung der Landtagswahl steht das Wahlamt gerne zur Verfügung: Wahlamt der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Telefon 06104 607-1506 (Eva Masar), Fax 06104 607-1280, wahlen@heusenstamm.de, www.heusenstamm.de.

 

Mehr Infos zu den Wahlen - Wahlschein online

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