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Bundesverkehrswegeplan: Stellungnahme der Stadt

Der Bund, die Länder, die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und zahlreiche weitere Akteure arbeiten kontinuierlich an der Identifizierung und Behebung von Mängeln im Verkehrsnetz in Deutschland. „Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (kurz: BVWP) gilt für den Planungshorizont 2016 bis 2030 und umfasst sowohl anfallende Erhaltungs- beziehungsweise Ersatzinvestitionen als auch Aus- und Neubauprojekte auf den Verkehrsnetzen der Straße, Schiene und Wasserstraße in der Zuständigkeit des Bundes. Bei Aus- und Neubaumaßnahmen konzentriert sich der BVWP auf die Bewertung von Vorhaben, die großräumig wirksam sind sowie eine wesentlich kapazitätssteigernde beziehungsweise qualitätsverbessernde Wirkung entfalten“ (Bundesverkehrswegeplan 2030, Entwurf März 2016, Seite 5, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Der oben genannte Entwurf wird derzeit in den deutschen Kommunen geprüft und entsprechende Stellungnahmen werden Land auf Land ab vorbereitet. Die Stadt Heusenstamm fordert in ihrer Stellungnahme ausdrücklich eine höhere Priorisierung („Vordringlicher Bedarf Engpass“) des Teilprojekts „Autobahnkreuz Offenbach bis Anschlusstelle Hanau“ – also den Ausbau der Bundesautobahn 3 an genannter Stelle. Die aktuelle Version des BVWP ordnet die Einstufung dieses Abschnitts lediglich in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ ein. Die Stadt erläutert, dass das Teilprojekt alle Kriterien für eine hohe Dringlichkeitskategorie erfülle: es sei großräumig wirksam, es habe eine hohe verkehrliche Bedeutung sowie eine geringe Umweltbetroffenheit. Ein Engpass könne durch den Ausbau vollständig beseitigt und auch die Anbindung an den größten Flughafen Deutschlands signifikant verbessert werden.

In ihrer Argumentation führt die Stadt Heusenstamm aus, dass das Teilprojekt „Autobahnkreuz Offenbach bis Anschlussstelle Hanau“ nur zusammen mit dem Knotenpunkt Autobahnkreuz Offenbach und dem Abschnitt Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz bewertet werden könne, der nach Meinung der Stadt nicht in der Nutzen-Kosten-Analyse berücksichtigt wurde. Zudem ist es für die Stadt nicht akzeptabel, dass eine grundsätzliche Ablehnung einer so genannten „8 + 2 Lösung“ (8 + 2 bezeichnet hier eine achtspurige Autobahn nebst Freigabe der jeweiligen Standstreifen) durch den Bund erfolgt ist - derzeit werden auf dem sechsspurigen Abschnitt die Standstreifen ausschließlich temporär freigegeben. Auch die Lärm- und Abgasbelastungen spielen im BVWP eine Rolle. Im Gegensatz zum BVWP sieht die Stadt Heusenstamm durch die Engpassbeseitigung auf der Autobahn 3 eine Möglichkeit der Bündelung der Hauptverkehrsachse und eine damit einhergehende starke Entlastung der umliegenden Städte und Gemeinden.

Neben weiteren Argumenten hebt die Stadt die besondere Betroffenheit Heusenstamms durch die Ansiedlung des deutschlandgrößten DHL-Paketverteilzentrums in der Nachbarkommune Obertshausen hervor. Bereits in der ersten Beteiligungsstufe (2008) zum Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Herbäcker“ wurden von Seiten der Stadt Heusenstamm Bedenken zur Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung „Knotenpunkt Heusenstammer Straße/Im Birkengrund“ vorgebracht, die jedoch von Seiten der Stadt Obertshausen nicht geteilt wurden. Sowohl in der zweiten Beteiligungsstufe (2009) als auch im Änderungsverfahren des Bebauungsplans (2012) wurden die Bedenken Heusenstamms nochmalig bekräftigt und erneut zurückgewiesen. Im Anschluss wurde der Bebauungsplan der Stadt Obertshausen als Satzung beschlossen und ist somit rechtskräftig.

Die konkreten Bedenken waren und sind unter anderem die bestehende Auslastung und Leistungsfähigkeit des genannten Verkehrsknotenpunkts, Fahrzeitenverlängerung für Einwohner, Beschäftigte und Besucher der Stadt Heusenstamm, Erhöhung der Verkehrsbelastung im Stadtgebiet durch geänderte Routenwahl sowie die zukünftige weitere Verkehrsbelastung bei Vollbelegung des Obertshäuser Gewerbegebietes Herbäcker. Die Stadt Heusenstamm vertritt nach wie vor die Auffassung, dass sich durch die sehr starke Auslastung der A3 der stauende Verkehr des Verkehrsknotenpunktes nicht auflösen kann, so dass es zum Rückstau nach Heusenstamm bis in die Ringstraße kommt. Auf der L3117 Richtung A3 sind häufig Wendemanöver von Autofahrern zu beobachten, die sich aufgrund der Staubildung eine Ausweichstrecke zurück über Heusenstamm suchen. Solche Wendemanöver gefährden die Verkehrssicherheit ungemein. Die durch Rückstau blockierte Ringstraße führt wiederum auf den Zubringerstraßen der Ringstraße zu Behinderungen, so dass der Rückstau Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in Heusenstamm hat. Zusätzlich wird der Verkehrsfluss auf der L 3117 durch die Anbindung des Gewerbegebietes Herbäcker behindert. Dieser lichtsignalgeregelte Straßenknotenpunkt befindet sich zu den täglichen Stoßzeiten innerhalb des Rückstaubereiches, sodass die Lichtsignalregelung in diesen Zeiten wirkungslos ist. Obwohl das Gewerbegebiet derzeit noch nicht voll ausgelastet ist, treten die von Seiten der Stadt Heusenstamm befürchteten Zustände bereits heute täglich auf.

Insgesamt ist es für die Stadt nicht nachvollziehbar, warum ein Ausbau eines Streckenabschnitts der A3, der mit einer täglichen durchschnittlichen Verkehrsstärke von rund 140.000 Fahrzeugen (Prognose für 2025: rund 250.000 Fahrzeuge) zu den am meisten befahrenen Straßen in Deutschland zählt, weniger dringlich eingestuft wird als zum Beispiel der Streckenabschnitt der A3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof (Erweiterung auf sechs Fahrstreifen), obwohl hier eine deutlich geringere Verkehrsbelastung von täglich rund 70.000 Fahrzeugen vorliegt. Die Stadt Heusenstamm fordert die Landesregierung auf ausreichende Planungskapazitäten zu schaffen und unverzüglich mit der Ausbauplanung zu beginnen. Einhergehend mit dem Ausbau des betroffenen Streckenabschnitts fordert die Kommune ebenso Lärmschutzmaßnahmen für Heusenstamm und Rembrücken.

Bundesverkehrswegeplan 2030

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