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Schiedsamt in Heusenstamm: Hans Mühlhaus ist neuer Schiedsmann

Hans Mühlhaus (Zweiter von rechts) ist neu bestellter Schiedsmann für Heusenstamm. Es gratulieren Steffen Ball (links), Hauptverwaltungsleiter Markus Tremmel (Zweiter von links) und Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu (rechts).
Hans Mühlhaus (Zweiter von rechts) ist neu bestellter Schiedsmann für Heusenstamm. Es gratulieren Steffen Ball (links), Hauptverwaltungsleiter Markus Tremmel (Zweiter von links) und Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu (rechts).

In ihrer letzten Sitzung im Dezember 2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung Hans Mühlhaus zum neuen Schiedsmann in Heusenstamm gewählt. Die offizielle Ernennung inklusive der Überreichung der Urkunde durch das Amtsgericht Offenbach erfolgte im April.

Gemeinsam mit Andreas Eppler (stellvertretender Schiedsmann) steht Hans Mühlhaus ehrenamtlich Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die die Dienstleistungen des Schiedsamts in Anspruch nehmen wollen oder müssen. Das Schiedsamt gehört organisatorisch zum Amtsgericht.

In Hessen ist für bestimmte Streitigkeiten eine Klage vor dem Amtsgericht nur dann möglich, wenn zuvor die sogenannte „obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung“ durchgeführt worden ist. Nach dem Gesetz ist für alle Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie Verletzungen der persönlichen Ehre (Beleidigungen, etc.) - soweit es keine Pressedelikte sind - eine Streitschlichtung (der Versuch die Auseinandersetzung einvernehmlich beizulegen) bei einer Gütestelle Pflicht, bevor die Klage beim Amtsgericht eingereicht werden kann und sie inhaltlich behandelt wird. Voraussetzung für das Anrufen des Schiedsamts ist, dass beide Parteien in Hessen wohnen oder hier ihren Geschäftssitz beziehungsweise eine Niederlassung haben. Schlichtungsstellen sind insbesondere die Schiedsämter der hessischen Städte und Gemeinden, aber auch juristische Personen (Anwaltskammern, Verbraucherverbände, usw.) sowie natürliche Personen (Rechtsanwält*innen und Notar*innen).

Kontakt Schiedsamt Heusenstamm

Je nach Sachlage kann erst ein gemeinsames Gespräch (Tür- und Angelfälle) mit der Verursacherin/dem Verursacher eines Problems vor Ort geführt werden. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so kann die Schlichtung beantragt werden. Das hierfür erforderliche Formular gibt es als Download an der Information im Rathaus, Im Herrngarten 1, oder online auf heusenstamm.de (Bürger & Stadt > Rathaus & Service > Ortsgerichte & Schiedsamt) – es sollte auf jeden Fall bei der Kontaktaufnahme vorliegen beziehungsweise direkt mitgemailt werden. Hier ist der genaue Sachverhalt zu schildern, der aus Sicht des/der Antragstellenden Auslöser der nachbarlichen Streitigkeit ist.

Die Schiedsmänner sind per Mail an schiedsamt@heusenstamm.de oder telefonisch über die Information im Rathaus, 06104 607-0, zu erreichen.

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