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Neue Parkregelung in der Friedhofstraße Rembrücken

Seit jeher ist die Friedhofstraße in Rembrücken die Hauptzufahrtsstraße für das in der Waldstraße liegende Gewerbegebiet. Mit zunehmendem Lieferverkehr sowie verstärktem Zuparken durch Pkws kommt die Kapazität der Friedhofstraße bezüglich des Verkehrsflusses an ihre Grenzen und gerät zum „Nadelöhr“.

Da sowohl der Anlieferungsverkehr zu den Betrieben im genannten Gewerbegebiet als auch der Einsatz der Rettungskräfte so reibungslos wie möglich sichergestellt werden muss, wird die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Heusenstamm noch in diesem Jahr ein halbseitiges Halteverbot in der Friedhofstraße einrichten. Das Halteverbot, das dann auf der Ostseite der Friedhofstraße gilt, beginnt an der Zufahrt aus der Heusenstammer Straße/Hainhäuser Straße kommend bis zur Höhe Waldstraße und untersagt das Parken werktags in der Zeit von 6.00 bis 17.00 Uhr.

Die Halteverbotsbeschilderung wird voraussichtlich in der 51. Kalenderwoche angebracht.

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