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Ab 1.11.: Sperrmüll-Anmeldung auch online

Entsorgungsfahrzeug (Foto: Bernd Georg/ESO Stadtservice GmbH)
Entsorgungsfahrzeug (Foto: Bernd Georg/ESO Stadtservice GmbH)

Aus gegebenem Anlass möchte der städtische Fachdienst Steuern und Abfallwirtschaft nochmals auf die Abwicklung der Sperrmüllabfuhr im Stadtgebiet hinweisen.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres hat jeder Haushalt die Möglichkeit, ein Mal im Jahr den Sperrmüll kostenfrei abholen zu lassen (bis zu drei Kubikmeter Abfallmenge). Jede weitere Abholung ist entsprechend der gültigen Gebührensatzung kostenpflichtig (derzeit 30 Euro/Kubikmeter). Wichtig ist, dass auch für die einmalige kostenfreie Abholung unbedingt eine Anmeldung im Vorfeld erfolgen muss (es sind nur begrenzte Abfuhrkapazitäten vorhanden).

Ab 1. November kann die Anmeldung für die Sperrmüllabfuhr auch zeitsparend über den „Abfallkalender online“ erfolgen. Dieser Service ist im Internetportal der Stadt Heusenstamm auf heusenstamm.de im Bereich „Bürger & Stadt > Rathaus & Service > Abfall & Entsorgung“ im Untermenü „Online-Service: Personalisierter Abfallkalender“, auf der Startseite über die häufig gesuchten Informationen oder direkt über heusenstamm.mein-abfallkalender.de verfügbar. Im „Abfallkalender online“ führt schließlich der Menüpunkt „Sperrmüll-Anmeldung“ direkt zur Anmeldung. Alternativ besteht auch die Möglichkeit sich telefonisch im Rathaus bei Jürgen Pfeifer unter der Rufnummer 06104 607-1222 oder per E-Mail an juergen.pfeifer@heusenstamm.de für die Sperrmüllabfuhr anzumelden. Zu beachten ist ferner, dass grundsätzlich Altreifen, Elektrogeräte, Bauschutt und Schadstoffe nicht zum Sperrmüll zählen und bei den hierfür vorgesehenen Entsorgungsstellen entsorgt werden müssen; eine aktuelle Übersicht über das „richtige Sortieren und Entsorgen“ gibt es in der Printversion des Abfallkalenders und auf heusenstamm.de im Bereich „Abfall & Entsorgung“.

Seit Anfang des Jahres kommt es verstärkt vor, dass Sperrmüll ohne vorherige Anmeldung an die Straße gestellt wird (vermutlich nach dem „Nachahmer-Prinzip“, weil sich in der Nachbarschaft oder an anderer Stelle Sperrmüll befindet). Dazu erläutert Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu, dass nicht angemeldeter Sperrmüll auch nicht von der beauftragten Entsorgungsfirma mitgenommen wird. Wird nicht angemeldeter Sperrmüll dokumentiert, erfolgt eine Aufforderung des Ordnungsamts zur Beseitigung des Mülls. Diese wird in der Regel an den Eigentümer gerichtet, vor dessen Haustür beziehungsweise Grundstück sich der Müll befindet. Generell hat das Herausstellen von unangemeldetem Sperrmüll ordnungsrechtliche Konsequenzen, und auch die entstandenen Entsorgungskosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.

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