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Lärmaktionsplan - Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt: Bürgerbeteiligung bis 30. April

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist der einzige Großflughafen im Sinne des § 47 b BImSchG in Hessen.

Die Lärmkarten für den Großflughafen sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar. Für Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, bis zum 30. April 2023 Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen:

  • Online über das Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/startseite oder
  • per Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de oder
  • postalisch unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an das Regierungspräsidium Darmstadt, III 33.3, Lärmaktionsplanung, 64278 Darmstadt oder
  • postalisch unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an den Magistrat der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm

(Text: Regierungspräsidium Darmstadt)

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