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Gemeinsame Vergabestelle für Heusenstamm und Neu-Isenburg

v.l.: Stadtrat Helmut Krause, Bürgermeister Halil Öztas, Bürgermeister Herbert Hunkel, Erster Stadtrat Stefan Schmitt
v.l.: Stadtrat Helmut Krause, Bürgermeister Halil Öztas, Bürgermeister Herbert Hunkel, Erster Stadtrat Stefan Schmitt

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit richten die Städte Heusenstamm und Neu-Isenburg eine gemeinsame Vergabestelle ein, die bei der Stadt Neu-Isenburg angesiedelt ist. Fördermittel für diese Kooperation werden beim Land Hessen beantragt. Die Stadtverordneten haben die auf zunächst fünf Jahre ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die sowohl Kostenerstattung und Organisation regelt, beschlossen. Sie wurde in der Magistratspressekonferenz der Stadt Neu-Isenburg heute von Bürgermeister Halil Öztas und Stadtrat Helmut Krause aus Heusenstamm sowie Bürgermeister Herbert Hunkel und Erster Stadtrat Stefan Schmitt unterzeichnet. Bis 2023 wird mit einer Kostenersparnis von rund 206.000 Euro gerechnet.

„Wir haben die Zuständigkeiten und Schnittstellen unserer kommunalen Vergabestellen geprüft und festgestellt, dass hier großes Potential besteht, Aufgaben zu bündeln, um Ressourcen zu sparen“, so Bürgermeister Halil Öztas und Stadtrat Helmut Krause aus Heusenstamm. „Mit unserem hessischen Leuchtturmprojekt der interkommunalen Zusammenarbeit der Betriebshöfe Dreieich und Neu-Isenburg haben wir beste Erfahrungen gesammelt und sind für weitere Projekte offen“, ergänzen Bürgermeister Herbert Hunkel und Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Im Jahresdurchschnitt werden 45 Aufträge über 10.000 Euro Auftragssumme von der Stadt Neu-Isenburg ausgeschrieben und jährlich an private Unternehmen vergeben. Die Zahlen in Heusenstamm bewegen sich in einem vergleichbaren Rahmen. Um einen fairen Wettbewerb zu garantieren und die Haushaltsmittel wirtschaftlich zu verwenden, umfasst eine komplexe Vergabeordnung alle Regeln und Vorschriften, die die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen und bei der Vergabe von Konzessionen befolgen muss. Bis Oktober 2018 sind zudem die EU-Richtlinien zur elektronischen Vergabe umzusetzen.

Beachtet werden müssen Regelungen zu Bauleistungen sowie für Liefer- und Dienstleistungen. Wenn der Schwellenwert bei öffentlichen Bauaufträgen von 5.548.000 Euro und bei Dienstleistungen von 221.000 Euro überschritten wird, dann hat die Ausschreibung EU-weit zu erfolgen, wie zum Beispiel bei der energetischen Sanierung des Isenburger Rathauses (11,2 Mio. Euro) oder der Sanierung und Erweiterung des Hallenbades (13,01 Mio. Euro).  

Darüber hinaus sind die Besonderheiten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz, wie zum Beispiel das Interessenbekundungsverfahren zu beachten, über das beispielsweise die Planungsleistungen beim Bau der Kindertagesstätte im Neubaugebiet Birkengewann vergeben wurden. Alle öffentlichen Ausschreibungen werden in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) im Internet  veröffentlicht.

Bei der Stadt Neu-Isenburg werden Vergaben bereits seit dem Jahr 2005 zentral bearbeitet, derzeit sind zwei Sachbearbeitungsstellen anteilig mit Vergabetätigkeiten befasst. Zukünftig sollen zwei Vollzeitstellen und eine Teilzeitstelle für die Vergabeverfahren in Heusenstamm und Neu-Isenburg eingerichtet werden. 

(Quelle: Magistrate der Neu-Isenburg und Heusenstamm, 26.09.2018)

 

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