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Interkommunale Zusammenarbeit: Gemeinsame Vergabestelle mit Neu-Isenburg und Obertshausen

Die Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit ist unterzeichnet.
Die Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit ist unterzeichnet.

Die gemeinsame Vergabestelle der Städte Heusenstamm und Neu-Isenburg ist seit 2019 ein Erfolgsmodell der Interkommunalen Zusammenarbeit. Ab dem 1. Juli 2024 wird sich auch die Stadt Obertshausen anschließen. Im Rahmen der Magistratspressekonferenz wurde die öffentliche-rechtliche Vereinbarung von Bürgermeister Steffen Ball und Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu (beide Heusenstamm), Bürgermeister Manuel Friedrich und Erster Stadtrat Michael Möser (beide Obertshausen) sowie Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein und Erster Stadtrat Stefan Schmitt (beide Neu-Isenburg) unterschrieben.

„Angesichts der wachsenden Zahl von öffentlichen Ausschreibungen und den schnellen Veränderungen in der komplexen Vergabegesetzgebung, ist es sinnvoll, die Vergabe zu bündeln, um rechtssicher und professionell Vergaben abzuwickeln. Mit unserem hessischen Leuchtturmprojekt der interkommunalen Zusammenarbeit der Betriebshöfe Dreieich und Neu-Isenburg und der gemeinsamen Vergabestelle mit Heusenstamm haben wir beste Erfahrungen gesammelt und sind für weitere Projekte offen“, sagen Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein und Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

„Wir freuen uns, dass sich Obertshausen der bestehenden erfolgreichen Partnerschaft zwischen den Kommunen anschließen und gleichwohl an den vorhandenen Erfahrungen sowie dem Wissen teilhaben kann. Es ist ein besonderer Tag für die Stadt Obertshausen, diese interkommunale Zusammenarbeit eingehen zu können - es ist für uns die erste dieser Art, die nun offiziell mit einem Vertrag besiegelt wird. Wobei es auch sonst immer wieder in verschiedenen Kooperationen dazu kommt, dass wir themen- und projektbezogen mit anderen Kommunen zusammenarbeiten“, ergänzen Bürgermeister Manuel Friedrich und Erster Stadtrat Michael Möser (Obertshausen).   

„„Der Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit ist für uns ein großes Anliegen. Besonders für aufwändige und komplexe verwaltungstechnische Vorgänge, wie beispielsweise (europaweite) Vergabeverfahren und Ausschreibungen, ist tiefes Fachwissen unerlässlich. Seit Etablierung der gemeinsamen Vergabestelle mit Neu-Isenburg haben wir nur positive Erfahrungen gemacht. Für Kommunen ist es bezüglich eigener - meist knapper - Ressourcen vorteilhaft, wenn Expertinnen und Experten zusammenarbeiten und Aufgaben gemeinschaftlich lösen. Wir freuen uns sehr, dass sich jetzt auch die Stadt Obertshausen an unserer gemeinsamen Vergabestelle beteiligt,“ so Bürgermeister Steffen Ball (Heusenstamm).

Die Hessische Landesregierung unterstützt interkommunale Kooperationen, die Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro werden beantragt und sollen bei Bewilligung unter den Kommunen geteilt werden. Die Stadtverordneten in Neu-Isenburg, Heusenstamm und Obertshausen haben der zunächst auf fünf Jahre ausgerichteten Vereinbarung, die sowohl Kostenerstattung und Organisation regelt, beschlossen. Die Vergabestelle ist weiterhin bei der Stadt Neu-Isenburg angesiedelt. Die Personal- und Sachkosten werden anteilig erstattet.

Bereits seit 2005 werden bei der Stadt Neu-Isenburg die Vergaben zentral bearbeitet. Seit fünf Jahren übernimmt die Vergabestelle diese Aufgabe auch für die Stadt Heusenstamm. Im Jahresdurchschnitt werden für beide Städte zwischen 60 - 70 Vergabeverfahren durch die Vergabestelle begleitet. Für alle drei Städte wird mit rund 105 Vergaben jährlich gerechnet, darunter ca. elf europaweite Ausschreibungen.

Um die zusätzlichen Vergabeverfahren abzuwickeln wurde ein Mehrbedarf von 1,5 Vollzeitstellen ermittelt. Bis zum 1. Juli 2024 sollen die Stellen besetzt sein. Insgesamt sind dann 3,5 Vollzeitstellen in der Vergabestelle vorgesehen.

Aufgaben der Zentralen Vergabestelle

Um einen fairen Wettbewerb zu garantieren und die Haushaltsmittel wirtschaftlich zu verwenden, umfasst eine komplexe Vergabeordnung alle Regeln und Vorschriften, die die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen und bei der Vergabe von Konzessionen befolgen muss.

Auf der Basis von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen werden von den Fachabteilungen Beschaffungsvorgänge angestoßen und von der Vergabestelle von Michaela Kurz und ihrem Team fachlich, rechtlich und administrativ begleitet und gesteuert. Es werden Vergaben für Bauleistungen, für freiberufliche Leistungen wie Planungsleistungen sowie Lieferungen oder Dienstleistungen bedient. Seit ein paar Jahren wird die Vergabe elektronisch abgewickelt. Lediglich Bauleistungen können in einer Übergangsfrist noch analog eingesendet werden.

Darüber hinaus unterstützt das Team der Vergabestelle beratend bei Marktsondierungen und der freihändigen Vergabe.

Wenn der Schwellenwert bei öffentlichen Bauaufträgen von 5.538.000 Euro und bei Dienstleistungen von 221.000 Euro überschritten wird, dann hat die Ausschreibung EU-weit zu erfolgen, wie zum Beispiel bei der energetischen Sanierung des Neu-Isenburger Rathauses (11,2 Mio. Euro) oder der Sanierung und Erweiterung des Hallenbades (13,01 Mio. Euro) in Neu-Isenburg – Stromfonds, Feuerwehrfahrzeuge, Müllfahrzeuge, Abfallverwertung, Betreiberleistungen, Marketingkampagnen, u.v.m.    

Darüber hinaus sind die Besonderheiten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz, sowie gültige Rechtsprechungen und alle Gesetzte und Richtlinien die das Vergaberecht betreffen.

Alle öffentlichen Ausschreibungen werden in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) veröffentlicht.

(Text. Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Neu-Isenburg, Heusenstamm und Obertshausen)

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