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Glasfaserausbau in Rembrücken: Aktuelle Herausforderungen

Spatenstich zum Glasfaserausbau in Rembrücken Ende 2022.
Spatenstich zum Glasfaserausbau in Rembrücken Ende 2022.

Der Glasfaserausbau der GVG Glasfaser mit ihrer Marke teranet in Heusenstamm ist Ende letzten Jahres angelaufen; erste Ausbaustation ist Rembrücken. Derzeit mehren sich Beschwerden der Rembrückerinnen und Rembrücker im Rathaus. Haupttenor ist, dass die Gehwege nach vermeintlichem Abschluss der Bauarbeiten in keinem guten Zustand hinterlassen werden. „Auch zum Mobilen Rathaus Anfang Mai haben die Bürgerinnen und Bürger die Bauarbeiten zum Glasfaserausbau angesprochen. Wie angekündigt, haben wir uns in dieser Woche erneut mit der Geschäftsführung und den Projektverantwortlichen der GVG ausgetauscht und die einzelnen Punkte kritisch erörtert“, erläutert Bürgermeister Steffen Ball. Für das Projekt hat die Stadtverwaltung ein Lastenheft erstellt, das unter anderem Auflagen für die regelkonforme Ausführung beinhaltet.

Nach dem Telekommunikationsgesetz können Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen jederzeit Baumaßnahmen im öffentlichen Raum durchführen. Die Stadt genehmigt in diesem Zusammenhang lediglich die Baustelleneinrichtungen und die jeweils benötigten verkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Baustellensicherung oder das Einrichten einer Sperrung in einem festgelegten Zeitrahmen.

Baumaßnahmen sind in der Regel aufwändige Vorhaben, die in einem langen Prozess in verschiedenen Stufen durchgeführt und begleitet werden. Trotz der Komplexität folgen sie aber einer gewissen Routine und Logik. Im Vorfeld einer Baumaßnahme Dritter, wie im Fall der GVG Glasfaser, gibt es immer eine Vorbegehung des verantwortlichen Anbieters beziehungsweise des bauausführenden Unternehmens gemeinsam mit den Fachdiensten Tiefbau und Sicherheit und Ordnung aus dem Rathaus. Baubegleitend werden Protokolle von einem von der Stadt beauftragten Ingenieurbüro erstellt. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bis zum Ende der gesamten Baumaßnahme vollständig in der Verantwortung des Bauherrn, hier ist die Stadtverwaltung auch nicht weisungsbefugt. Am Ende der Baumaßnahme - es ist nicht ungewöhnlich, dass Baumaßnahmen für Außenstehende als abgeschlossen angesehen werden, obwohl sie es tatsächlich noch nicht sind - gibt es eine sogenannte (End-)Abnahme durch die Stadt, in deren Verlauf die vorab vereinbarten Maßnahmen überprüft werden und gegebenenfalls eine Nachbesserung eingefordert wird. Zusätzlich finden regelmäßige Kontrollen durch städtische Mitarbeitende und das eingesetzte Ingenieurbüro statt, um die ordnungsgemäße Ausführung sicherzustellen.

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