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Schlussrechnung Baugebiet „Südlich der Hohebergstraße“: Bescheide kommen in Kürze

Luftbild des Baugebietes "Südlich der Hohebergstraße"
Luftbild des Baugebietes "Südlich der Hohebergstraße"

Das Baugebiet „Südlich der Hohebergstraße“ ist das jüngste Wohnbaugebiet in der Stadt. Bereits 2008 begannen die Planungen, im Jahr 2010 starteten die ersten Erschließungsarbeiten rund um die Düne und die Kompensationsmaßnahmen wurden umgesetzt. Im Frühjahr 2012 konnte die erste Familie ihr neu gebautes Haus beziehen. Bis auf wenige Baulücken sind bis heute alle Grundstücke bebaut. Nach mehr als zehn Jahren ist damit der Gesamtausbau abgeschlossen.

Erschließungsbeiträge für den Straßenendausbau

Im Laufe der Jahre wurden die Straßen im Baugebiet zunächst provisorisch angelegt. In den letzten zwei Jahren erfolgte schließlich der Straßenendausbau. Seit Mitte 2023 liegt der Stadt die geprüfte Schlussrechnung für den Ausbau der Straßen und Gehwege (ohne Kanal/Trinkwasser) vor. Seitdem wurden die aufwändigen und grundstücksgenauen Berechnungen mit Unterstützung einer beauftragten Wirtschaftskanzlei bearbeitet. Die entsprechenden Bescheide werden ab Anfang März an die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Erbbauberechtigten versendet. Eine gute Nachricht: Die tatsächlichen Erschließungskosten liegen unter den im Vorfeld prognostizierten Kosten.

Zu der verkehrsmäßigen Erschließung eines Grundstücks gehören zahlreiche bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Schaffung öffentlicher und private Gehwege und Straßen sowie der Anschluss an Grünanlagen oder andere öffentliche Plätze. Weitere Erschließungsmaßnahmen in einem Baugebiet sind der Anschluss an die örtliche Wasser- und Stromversorgung, die Kanalisation und das Gas- und Telekommunikationsnetz sowie die Beleuchtung. Nur mit diesen Erschließungsmaßnahmen (Infrastrukturmaßnahmen) kann Bauland überhaupt zugänglich gemacht werden. Liegt keine Erschließung vor, darf auch nicht gebaut werden.

Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, die entstandenen Erschließungskosten auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Erbbauberechtigten umzulegen. Hierfür wird der Erschließungsbeitrag als Kommunalabgabe erhoben. Näheres regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heusenstamm.

Kompensationsbeträge

Die im Bebauungsplan „Südlich der Hohebergstraße“ festgesetzten Kompensationsmaßnahmen wurden außerhalb des Baugebietes im Stadtwald Heusenstamm umgesetzt. Auch diese Kosten werden auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt. Hierfür wird der Kompensationsbetrag erhoben. Grundlage ist die städtische Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-c Baugesetzbuch (BauGB). Diese Bescheide werden voraussichtlich nach Ostern verschickt.

 

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