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Fundbüro: Fundräderversteigerung am 21. August
Nach einem Jahr Pause ist es nun wieder so weit: Am Samstag, 21. August, findet die seit Jahren in Heusenstamm beliebte Versteigerung der im letzten Jahr abgegebenen Fundfahrräder statt. Die Veranstaltung beginnt am genannten Samstag um 11.00 Uhr auf dem Grundstück der so genannten Hammerhalle des Hauses Schlossstraße 49 (gegenüber der roten Telefonzelle am Platz der Verschwisterung). Ab 10.30 Uhr können hier die Versteigerungsgegenstände besichtigt werden. Unter den Hammer kommen Damen-, Herren- und Jugendfahrräder, die teilweise reparaturbedürftig sind und von den Eigentümer*innen nicht abgeholt wurden – und zwar an die/den Meistbietende*n! Alle ersteigerten Fundräder müssen nach Erhalt des Zuschlags direkt vor Ort bar bezahlt und mitgenommen werden. Auch für diese Veranstaltung gelten die jeweils tagesaktuellen Verordnungen zum Pandemiegeschehen sowie die Abstands- und Hygieneregeln.
Nach der laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden Fundsachen im städtischen Fundbüro mindestens sechs Monate gelagert. Danach werden sie entweder der/dem Finder*in übertragen, kommen in die Fundsachenversteigerung oder werden vernichtet. Die Einnahmen der Versteigerung fließen direkt in den städtischen Haushalt (Ausnahmen: Brillen werden einem wohltätigen Zweck gespendet, Schlüssel am Wertstoffhof entsorgt). Auch wenn es bisher noch nicht vorkam, aber: Bis drei Jahre nach der Versteigerung müssen die Höchstbietenden die ersteigerten Fundsachen wieder herausgeben, sollten sich die rechtmäßigen Eigentümer*innen melden und ihren Anspruch geltend machen.
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