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Maskenpflicht
Generell gilt in Hessen - und damit auch im Kreis Offenbach - auf Beschluss des Landes eine Maskenpflicht. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen mit Publikumsverkehr ist das Tragen eines geeigneten Mund-Nase-Schutzes angeordnet. Das Nichttragen von Masken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet wird.
Als geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Gesichtsvisiere sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung. Auch überall dort, wo kein Abstand von mindestens eineinhalb Metern eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nase-Schutz anzulegen. Hierzu zählen auch stark frequentierte Straßen und Plätze unter freiem Himmel. Wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden, ist ebenfalls eine Alltagsmaske zu tragen. Ausgenommen sind stets Kinder unter sechs Jahre und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nase-Schutz tragen können.
Medizinische Masken (FFP2-, KN95-, N95- oder OP-Masken) sind vorgeschrieben für:
- Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (inklusive Haltestellen und Bahnsteige)
- Impfzentrum
- Geschäfte
- Wochenmärkte
- Gottesdienste
- Beerdigungen
- Besuche in Alten- und Pflegeheimen
- Heusenstammer Rathaus
Alltagsmasken (keine Gesichtsvisiere!) sind vorgeschrieben für:
- Schulen
- Parkplätze von Geschäften
- Arztpraxen und Kliniken
- Körpernahe Dienstleistungen
- Gaststätten (beim Abholen)
- in allen Arbeits- und Betriebsstätten außer am eigenen Platz
- sowie überall dort, wo kein Mindestabstand gehalten werden kann
Dringende Empfehlung im Stadtgebiet: Frankfurter Straße
Die Stadtverwaltung empfiehlt, während des Einkaufens beziehungsweise des Aufenthalts auf der Frankfurter Straße auch außerhalb der Geschäfte/Büros/Wohnungen geeignete Masken zu tragen. Dies gilt im Besonderen für den Bereich zwischen Wiesenbornweg und Eisenbahnstraße/Bahnhofstraße.
Erweiterte Maskenpflicht im Kreis Offenbach
Im Kreis Offenbach gilt im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht an ausgewiesenen Orten (in Ergänzung zu den bestehenden Regeln). Die vollständige Auflistung gibt es unter: https://www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht
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