Unser JuZ
Das Jugendzentrum gibt es schon seit Anfang der 1970er Jahre. Seitdem heißen wir hier Acht- bis 27-Jährige herzlich willkommen.
§ 11 des Achten Buchs Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) ist die Grundlage der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Demnach sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Das Jugendzentrum orientiert sich dabei an den Interessen junger Menschen und gibt Besucherinnen und Besucher den Raum diese Angebote mitzubestimmen und mitzugestalten. Unser Auftrag liegt also darin junge Menschen zu selbstbestimmten Persönlichkeiten zu befähigen und sie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anzuregen.
Das JuZ darf als ein Ort des sozialen Lernens verstanden werden. Junge Menschen nehmen am gesellschaftlichen Leben teil, erfahren Chancengleichheit und wirken beim Abbau von Benachteiligungen aktiv mit. Durch den Schutzauftrag aus § 8a SGB VIII schützen wir junge Menschen in ihrem Wohlergehen.
Die beidenTreffs stellen einen großen Teil unseres Angebots dar. Zum Juniortreff können alle Acht- bis Zwölfjährigen vollkommen kostenfrei vorbeikommen. Zum Jugendtreff wiederum sind alle 13- bis 27-Jährigen herzlich eingeladen. In Rembrücken sind zum Mobilen JuZ alle ab acht Jahren gerne gesehen. Daneben finden auch Veranstaltungen und Projekte innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten des JuZ statt. Auf Instagram können alle aktuellen Angebote unter @kijufoe_heusenstamm verfolgt werden.