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Neue Gebührensatzung: Kostenbeitragsrechner als Service-Tool verfügbar
Zum 1. September dieses Jahres tritt die neue Gebührensatzung der Stadt für die städtischen Kindereinrichtungen in Kraft, die erstmals einkommensabhängige Betreuungsgebühren enthält. Das hatte die Stadtverordnetenversammlung Ende letzten Jahres beschlossen.
Ab sofort steht Eltern und Erziehungsberechtigten mit dem Kostenbeitragsrechner ein neues Service-Tool im Kinderportal kinder-heusenstamm.de zur Verfügung. Mit diesem Rechner können Interessierte die auf ihre individuellen Daten und Betreuungsangebote bezogenen voraussichtlichen Betreuungskosten für ihr Kind/ihre Kinder ermitteln. Ausführliche Hinweise gibt es auch zur korrekten Ermittlung des bereinigten Netto-Einkommens und der Betreuungsstufen. Sollte der Kostenbeitragsrechner einmal nicht funktionieren oder andere Probleme auftauchen, nimmt der Fachdienst Soziales im Rathaus gerne die Anregungen oder Fragen per Mail an webkita@heusenstamm.de entgegen.
Wichtiger Hinweis: Mit diesem Angebot haben Interessierte die Möglichkeit zu ermitteln, wie hoch der eigene Kostenbeitrag sein könnte. Für die Ermittlung der möglichen Kosten werden noch keine Einkommensnachweise benötigt. Diese werden zu gegebener Zeit direkt über webKITA, dem zentralen Online-Portal für Betreuungsplätze in Heusenstamm, eingefordert.
Infobox
In Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept 2024 wurde die Stadtverwaltung von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, ein einkommensabhängiges Gebührenmodell zu entwickeln und die Kostenbeiträge entsprechend anzupassen. Bereits vor den Sommerferien 2024 wurde der erste Entwurf der einkommensabhängigen Gebührenkalkulation in den Ausschüssen vorgestellt. Nach der Vorstellung des ersten einkommensabhängigen Gebührenmodells hatten sich Eltern und Sorgeberechtigte engagiert zu Wort gemeldet. Nach einem intensiven Dialog mit den Eltern hat der Magistrat einen Kompromiss ausgearbeitet, der unter anderem andere Stufenregelungen und Höchstgrenzen enthält.
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