Gebühren

Für die Benutzung der städtischen Kindereinrichtungen werden Gebühren erhoben. Alles Wichtige zu unter anderem der Höhe der Gebühren, zur Gebührenabwicklung und -übernahme und zum Verfahren bei Nichtzahlung ist in der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm geregelt.

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Im Herrngarten 1
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