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Gewalt- und Präventionsschutz in städtischen Einrichtungen

(Foto: pexels auf pixabay)
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Als Trägerin von Kinderbetreuungseinrichtungen sieht sich die Stadt in der Verantwortung, Kinder unabhängig ihrer kulturellen, familären, sozialen und religiösen Hintergründe Lebensräume zu bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und ihre Begabungen entfalten können und in denen ihre Entwicklung achtsam und bedürfnisorientiert begleitet wird.

Grenzachtender Umgang und Respekt sind die Grundlagen unserer Arbeit. Das gilt für Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte und Mitarbeitende gleichermaßen.

Die Verantwortung für den Schutz und die Sicherstellung der Rechte der Kinder liegt immer bei den Erwachsenen. Wir verpflichten uns daher, alles in unseren Kräften Stehende zu tun, dass niemand an den uns anvertrauten Menschen seelilsche, körperliche und/oder sexualisierte Grenzüberschreitungen begeht und unsere Einrichtungen sichere Orte für alle sind und bleiben.

Wir gehen davon aus, dass ein respektvoller Umgang zwischen allen Beteiligten eine wesentliche Grundlage für eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität darstellt - sowohl für die uns anvertrauten Kinder, als auch für die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen. Darüber hinaus sind klare Zuständigkeiten, eine konstruktive Fehlerkultur und eindeutige Verfahrensregeln weitere wichtige Voraussetzungen für ein sicheres Umfeld.
 

Anregungs- und Beschwerdemanagement

Aus dem § 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ergibt sich, dass Kindereinrichtungen zur Sicherung der Rechte und zum Wohl von Kindern folgendes etablieren müssen:

  • ein Gewaltschutzkonzept und
  • die Möglichkeit der internen und externen Beschwerde.

Die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen haben daher ein Anregungs- und Beschwerdeverfahren entwickelt und in den jeweiligen Einrichtungen verankert. Auch für die Kinder wurden kindgerechte Verfahren und Möglichkeiten der Anregung, Beschwerde und Beteiligung weiter entwickelt - diese haben wir gemeinsam mit den Kindern bearbeitet. Sie werden im Alltag mit den Kindern gelebt und umgesetzt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihre Kinderbetreuungseinrichtung.

Die Gewaltschutz- und Präventionskonzepte finden Sie bei den jeweiligen Einrichtungen!

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Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0

Fachdienst Soziales

soziales@heusenstamm.de

Stadt Heusenstamm

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