Öffentliche Bekanntmachungen

Nach § 7 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Stadt Heusenstamm verpflichtet, öffentliche Bekanntmachungen in einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung, in einem Amtsblatt oder im Internet zu veröffentlichen. 

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Heusenstamm erfolgen durch kosten- und barrierefreie Bereitstellung auf der in ausschließlicher Verantwortung der Stadt Heusenstamm betriebenen Internetseite heusenstamm.de unter Angabe des Bereitstellungstages. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird jeweils in der Offenbach-Post unter nachrichtlichem Hinweis auf die städtische Internetseite und unter Angabe des Zeitpunktes der dort gleichzeitig oder noch zu erfolgenden Bereitstellung hingewiesen.

Bitte beachten Sie, dass öffentliche Bekanntmachungen erst mit Ablauf des Bereitstellungstages Rechtswirksamkeit entfalten. Den Bereitstellungstag entnehmen Sie bitte dem nachrichtlichen Hinweis in der Offenbach-Post beziehungsweise den unten eingestellten Daten.

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