Meldung von Fehlverhalten und Verstößen

Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserer Stadt Heusenstamm, unseren Beschäftigten und ggf. Bürger*innen abwenden.

Das Hinweisgebersystem (gemäß Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG) ermöglicht es Bürger*innen, Beschäftigten und Geschäftspartner*innen, potenzielle Gesetzes- und Regelverstöße sowie Verstöße externer oder interner Vorgaben, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, zu melden. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Personen. Darüber hinaus legen wir bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness - sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Falls Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit der Stadtverwaltung Heusenstamm wahrnehmen, können Sie diese über das Kontaktformular übermitteln.

Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen, diese bitten wir über den Mängelmelder zu kommunizieren

  • Meldungen über Falschparker
  • Meldungen über den Zustand von Grundstücken und Objekten
  • Meldungen über gefüllte Abfallbehälter
  • Jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie politischen) Ansichten und Meinungen

Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über einen externen, neutralen, qualifizierten Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden gewahrt werden. Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Der Magistrat der Stadt Heusenstamm ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.

Kontaktdaten

Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über einen externen, neutralen qualifizierten Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden gewahrt werden. Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Der Magistrat der Stadt Heusenstamm ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.

b-pi sec GmbH
Kopenhagener Straße 6
65552 Limburg an der Lahn
Deutschland

E-Mail: whistleblowing@b-pisec.com
Tel.: +49 6431 902 91 0

Datenschutzhinweis:

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist die rechtliche Verpflichtung unsererseits, welche sich aus der EU-Richtlinie ergibt. Datenschutzrechtlich bedeutet dies, dass die Verarbeitung gemäß Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO erfolgt. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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