Satzungen & Stadtrecht

Nach § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) können die Gemeinden die Angelegenheiten der Gemeinschaft durch Satzungen regeln, soweit diese gesetzlich nicht anders bestimmt sind.

Satzungen sind öffentlich bekannt zumachen und treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Unter dieser Rubrik finden Sie die aktuellen Satzungen/Ordnungen der Stadt Heusenstamm. Diese sind entweder Komplettversionen, welche in der veröffentlichten Form auch durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden oder Arbeitsversionen. Arbeitsversionen sind als solche namentlich gekennzeichnet und sind nicht ausgefertigt bzw. unterschreiben, da sie aus einer Ursprungsversion und einer oder mehreren Änderungsversionen bestehen.

Sämtliche Satzungen und Änderungssatzungen sind dauerhaft unter Öffentliche Bekanntmachungen zugänglich bzw. auffindbar.

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