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Gebäudebeleuchtung wird wieder angeschaltet – Zusätzliche Energiesparmaßnahmen beschlossen

Beleuchtung am Schloss Schönborn.
Beleuchtung am Schloss Schönborn.

Im September 2022 hatte die Bundesregierung zwei Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen (Energiesicherungsverordnung) beschlossen. Sie beinhalten konkrete Energiesparmaßnahmen sowohl für die jetzige Heizperiode (Winter 2022 bis 15. April 2023) sowie für die kommende Heizperiode 2023/2024. Ziel ist es, eine Notsituation bei der Energieversorgung über die Wintermonate zu vermeiden. Hier zählt jede eingesparte Kilowattstunde, egal ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgerinnen und Bürgern oder von der Wirtschaft.

Ein Punkt der Energiesicherungsverordnung ist das Beleuchtungsverbot - sogenanntes Schmuck-Licht - von öffentlichen Gebäuden; hierzu zählen Nichtwohngebäude und Baudenkmäler. Insofern wurden auch die historischen Gebäude und Denkmäler in Heusenstamm seit September 2022 nicht mehr beleuchtet. Zusätzlich wurde die Beleuchtungsstärke der Straßenbeleuchtung in verkehrsarmen Zeiten zwischen 20.00 und 7.00 Uhr reduziert. Auch die verschiedenen Brunnenanlagen waren über die Wintermonate stillgelegt.

Der Magistrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die öffentlichen Gebäude im Stadtgebiet wieder bis 22.00 Uhr zu beleuchten. „Beleuchtete Gebäude tragen in den Herbst- und Wintermonaten nicht nur positiv zum Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger bei, sondern sie sind auch fürs Stadtbild wichtig. Unsere Schätze sollen schließlich sichtbar sein,“ kommentiert Bürgermeister Steffen Ball. „Dennoch wollen wir weiterhin so viel Energie wie möglich sparen und prüfen daher verschiedene Maßnahmen zur dauerhaften Senkung unseres Energieverbrauchs.“ Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört die Prüfung der Umstellung der Schmucklicht-Beleuchtung auf LED-Leuchtmittel und die Einstellung der entsprechenden Mittel in den Haushalt 2024. Daneben soll die verlängerte Nachtschaltung (reduzierte Straßenbeleuchtungsstärke) von 20.00 bis 7.00 Uhr beibehalten werden. So kommen künftig täglich drei Stunden hinzu, in denen die Straßenlaternen gedimmt sind.

Die Beleuchtung der öffentlichen Gebäude wird jetzt nach und nach hochgefahren (Schlossbeleuchtung ist bereits wieder eingeschaltet). „Wegen der längeren Abschaltzeit sind vereinzelt Reparaturen an den Anlagen, beispielsweise wegen des Eindringens von Wasser, notwendig. Das kann zu zeitlichen Verzögerungen führen,“ erläutert Bauhofleiter und Elektromeister Michael Brand. Die Brunnenanlagen in Heusenstamm und Rembrücken sind bereits wieder in Betrieb.

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