Satzungen & Stadtrecht

Hier finden Sie die Satzungen/Ordnungen sowie die Bebauungspläne der Stadt Heusenstamm:

  • Nach § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) können die Gemeinden die Angelegenheiten der Gemeinschaft durch Satzungen regeln, soweit diese gesetzlich nicht anders bestimmt sind. Satzungen sind öffentlich bekannt zumachen und treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Satzungen sind entweder Komplettversionen, die in der veröffentlichten Form auch durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden oder Arbeitsversionen. Arbeitsversionen sind als solche namentlich gekennzeichnet und sind nicht ausgefertigt beziehungsweise unterschreiben, da sie aus einer Ursprungsversion und einer oder mehreren Änderungsversionen bestehen.
  • Bebauungspläne sind Bestandteile der jeweiligen Satzungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Pläne nach und nach online stellen. Sollten Sie Ihren gesuchten Plan einmal nicht auf dieser Webseite finden, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung oder schreiben eine Mail an bauen@heusenstamm.de.

Sämtliche Satzungen, Änderungssatzungen und Bebauungspläne sind dauerhaft unter Öffentliche Bekanntmachungen zugänglich beziehungsweise auffindbar.

Satzungen

Bebauungspläne

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