Meldung von Fehlverhalten und Verstößen
Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserer Stadt Heusenstamm, unseren Beschäftigten und ggf. Bürger*innen abwenden.
Das Hinweisgebersystem (gemäß Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG) ermöglicht es Bürger*innen, Beschäftigten und Geschäftspartner*innen, potenzielle Gesetzes- und Regelverstöße sowie Verstöße externer oder interner Vorgaben, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, zu melden. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Personen. Darüber hinaus legen wir bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness - sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Falls Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit der Stadtverwaltung Heusenstamm wahrnehmen, können Sie diese über das Kontaktformular übermitteln.
Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen, diese bitten wir über den Mängelmelder zu kommunizieren
- Meldungen über Falschparker
- Meldungen über den Zustand von Grundstücken und Objekten
- Meldungen über gefüllte Abfallbehälter
- Jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie politischen) Ansichten und Meinungen
Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über einen externen, neutralen, qualifizierten Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden gewahrt werden. Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Der Magistrat der Stadt Heusenstamm ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.