Heirat
WICHTIGE HINWEISE
Wegen der aktuellen Infektionslage sind bei der standesamtlichen Trauung nur noch das Brautpaar zuzüglich der Standesbeamtin/des Standesbeamten zulässig. Empfänge vor und/oder nach der Trauung auf dem Schlossgelände sind untersagt – hier gelten die allgemeinen Aufenthaltsregeln im öffentlichen Raum.
Beim Betreten des Rathauses oder einer anderen Dienst- und Außenstelle ist folgendes zu beachten:
- Zu Ihrem eigenen und zum Schutz Ihrer Mitmenschen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.
- Das Tragen eines geeigneten Mund-Nase-Schutz (medzinische Maske) ist verpflichtend.
- Einhalten der Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen.
- Möglichen Anweisungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist zu folgen.