Steuern & Gebühren
Gemeindesteuern sind die Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz (GG) den Gemeinden zusteht. Dies sind die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern (diese dürfen nur erhoben werden, wenn keine landesgesetzlichen Regelungen erlassen sind). Außerdem werden von den Gemeinden Gebühren und Beiträge zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben erhoben. Diese sind durch entsprechende Satzungen zu bestimmen, die auf dem Gesetz über die kommunalen Abgaben (KAG) basieren.
In Heusenstamm fallen Gebühren für Abfall/Müll, Abwasser und Wasser sowie Beiträge für Wasser- und Abwasseranschluss (erstmaliger Anschluss an das Kanal- beziehungsweise Frischwassernetz) und die Erschließung und Straßenerneuerung an. In den meisten Fällen fallen auch Verwaltungsgebühren an. Die jeweilige Höhe können Sie den entsprechenden Satzungen entnehmen.