Gewerbegebiete

Ein Gewerbegebiet, so finden wir hier in Heusenstamm, muss mehr als nur funktionale Kriterien erfüllen. Eine ansprechende Architektur mit gepflegten Straßen, passenden Grundstückszuschnitten sowie ausreichenden Grünflächenzügen trägt unmittelbar zu mehr Produktivität bei. Optimale Rahmenbedingungen für Investoren und interessierte Unternehmen schafft die Stadt mit einem hervorragenden Angebot an passgenauen Gewerbeflächen. Insbesondere im Gewerbegebiet Ost 3 sowie im Campus Heusenstamm warten noch Parzellen auf ansiedlungswillige Unternehmen. Aber auch in den anderen Gebieten mit gewerblich oder gemischt nutzbaren Grundstücken, lädt die eine oder andere (Bau-)Lücke und Bestandsimmobilie zur Verwirklichung unternehmerischer Pläne ein. 

Hinweis: In Gewerbegebieten ist nach § 8 Baunutzungsverordnung das unabhängige Wohnen grundsätzlich nicht möglich! Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter sind nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in
Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

Kontakt

Wenn Sie nähere Informationen zu den einzelnen Gewerbegebieten benötigen, können Sie sich an den Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung (Bauliche Festsetzungen, zulässige Gewerbebetriebe, Bebauungspläne etc.) oder an die Stabsstelle Wirtschaftsförderung (allgemeine Informationen) wenden.

Fachdienst Stadtplanung
Wirtschaftsförderung

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

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