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Lärmaktionsplan Eisenbahn-Bundesamt: Abschluss der Bestandsaufnahme

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Teil B des Lärmaktionsplanes 2018 veröffentlicht. Damit legt es nun die vollständige, gemeinsam mit der Öffentlichkeit erstellte Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken vor. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird.

Bürgerinnen und Bürger konnten in einer ersten Phase angeben, wo sie sich durch Bahnlärm gestört fühlen; in der zweiten Beteiligungsphase konnten Interessierte das Verfahren des EBA bei der Lärmaktionsplanung bewerten. Der Lärmaktionsplan wurde in zwei Schritten (Teil A und Teil B) veröffentlicht. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lärmaktionsplan 2017/2018. Er kann unter eba.bund.de/lap heruntergeladen werden. Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine gedruckte Version.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das EBA dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Weitere Informationen gibt es unter laermaktionsplanung-schiene.de.

Hintergründe zur Lärmaktionsplanung:

Lärm kann unterschiedliche Ursachen und Quellen haben, zum Beispiel Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm oder Flugverkehrslärm. In Deutschland kümmern sich je nach Verkehrsträger verschiedene Behörden um die entsprechenden Lärmaktionsplanungen. Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahn-Bundesamt seit 2015 für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken zuständig. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt mit. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Gleisabschnitt mit mindestens 30.000 Zugfahrten pro Jahr. Mit dem jetzt vorliegenden Teil B ist die aktuelle Runde der Lärmaktionsplanung abgeschlossen. Die Teile A und B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Das Eisenbahn-Bundesamt ist damit in die regelmäßige Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes eingestiegen. Der nächste Lärmaktionsplan ist für das Jahr 2023 vorgesehen. In diesem Rahmen wird es voraussichtlich ab 2022 erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

(Text: Eisenbahn-Bundesamt, 2018)

 

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