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Steuergerechtigkeit für Hundehaltende: Bereinigung des Datenbestands für Mischlingshunde

Aktuell äußern sich Nutzerinnen und Nutzer öffentlich in den sozialen Medien über ein Schreiben des städtischen Fachdienstes Steuern an rund 180 Heusenstammer Hundebesitzerinnen und -besitzer. In diesem Schreiben geht es um die Überprüfung eines oder mehrerer bereits angemeldeter Mischlingshunde und die Bitte des Fachdienstes ein aktuelles Foto des Hundes einzureichen.

Hintergrund des Schreibens ist einerseits die Verpflichtung der Stadtverwaltung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzungen anzuwenden und umzusetzen; bei fragwürdigen Sachverhalten muss eine Aufklärung erfolgen. Außerdem geht es darum für Steuergerechtigkeit (Grundsatz der einheitlichen Besteuerung) für alle Hundebesitzerinnen und -besitzer in der Stadt zu sorgen.

Hundesteuer in Heusenstamm

Wer in Heusenstamm einen Hund hält, muss ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Höhe der Hundesteuer legt die Stadtverordnetenversammlung in der entsprechenden Gebührensatzung fest.

Das Tier muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (Geburt) im Rathaus oder online über das Digitale Rathaus unter Angabe der Rasse und der Abstammung angemeldet werden (Blinden- oder Behindertenbegleithunde sowie Diensthunde sind steuerbefreit). Der entsprechende Nachweis über die Abstammung/Rassezugehörigkeit kann zudem von der Stadt verlangt werden.

Sobald es sich bei dem Tier um einen sogenannten gefährlichen Hund (meldepflichtige Rasse, sogenannte Listenhunde) handelt, gelten andere Anmeldeformalitäten. Diese Hunde müssen zusätzlich beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung registriert werden.

Der Steuersatz für einen Ersthund, der nicht zu den gefährlichen Hunden zählt, liegt in Heusenstamm bei 60 Euro. Der Steuersatz für den ersten gefährlichen Hund beträgt 500 Euro. Die Hundesteuer ist ein Instrument der Kommunen, um die Population von Hunden und vor allem von gefährlichen Hunden zu regulieren.

Anlass des Schreibens an Hundehaltende von Mischlingshunden

Bei Kontrollen der Stadtpolizei im Stadtgebiet wurde festgestellt, dass Hunde, die als Mischlingshund angemeldet waren, tatsächlich in die Kategorie der gefährlichen Hunde fallen. Diese Fälle wurden zum Anlass genommen, den aktuellen Datenbestand aufzufüllen.

Derzeit gibt es 182 Hundehaltende, die ihre Mischlingshunde ohne genaue Rassezugehörigkeit beim Fachdienst Steuern angemeldet haben. Somit ist nicht zu erkennen, ob es sich bei den Tieren um gefährliche oder nicht gefährliche Hunde handelt. Hundehaltende, die eindeutige Angaben zur Hunderasse gemacht haben, wurden nicht angeschrieben.

Mitwirkungspflicht der Hundehaltenden

Hundebesitzerinnen und -besitzer haben generell eine Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht bezüglich der Hunderasse beziehungsweise Mischung von Hunderassen. Haben Hundehaltende Zweifel, ob es sich beim eigenen Hund um einen Listenhund handelt oder nicht, muss die Stadt den Beweis als Beweislastträgerin führen. Hundehaltende sind allerdings dazu verpflichtet, die nach der Verordnung notwendigen Begutachtungen zuzulassen.

Aktuelle Überprüfung: Die Mitarbeitenden des Fachdienstes Steuern werten die von den Mischlingshund-Haltenden erbetenen Fotos aus und werden sich im Zweifelsfall an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung zur Klärung der Hunderasse wenden. Dann wird ein Rassegutachten von einem vom Regierungspräsidium Darmstadt benannten Sachverständigen erstellt. Alternativ kann ein Gentest durchgeführt werden. Die Kosten für die Durchführung des Rassegutachtens oder des Gentests liegen bei der Stadt Heusenstamm.

Mögliche Folgen für Hundehaltende

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Hundehaltende die Gefährlichkeit ihres Hundes/ihrer Hunde nicht unverzüglich anzeigen, entsprechende Begutachtungen nicht zulassen, Unterlagen und Bescheinigungen nicht oder nicht vollständig vorlegen oder die erforderlichen Daten nicht oder nicht vollständig übermitteln. Wer vorsätzlich falsche Angaben bei der Anmeldung macht, begeht eine Steuerhinterziehung.

„Grundsätzlich bekommen die Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten von uns einen Vertrauensvorschuss. Sobald Zweifel bestehen, muss die Verwaltung aktiv werden und Sachverhalte aufklären oder ermitteln, damit niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Grundlage hierfür sind stets gültige Gesetze und städtische Satzungen,“ sagt Bürgermeister Steffen Ball. „Und noch ein Tipp: Wer mit Post oder Nachrichten aus dem Rathaus nicht einverstanden ist oder Verständnisschwierigkeiten hat, kann jederzeit die Absenderin oder den Absender direkt kontaktieren. Die Mitarbeitenden werden gerne Hintergründe erläutern und Fragen klären.“

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