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Auffinden von Kampfmitteln oder Munition: Hinweise und Verhaltensregeln
In den vergangenen Wochen kam es gleich zweimal zu Ereignissen mit Kampfmitteln, bei denen die Feuerwehr der Schlossstadt gefordert war. Anfang Juli hatte der Bombenfund zwischen Offenbach und Heusenstamm die Evakuierung von Bürgerinnen und Bürgern sowie stundenlange Einschränkungen im Heusenstammer Westen zur Folge. Wenig später wurde von Unbekannten (wir unterstellen: im guten Glauben) eine Stabbrandbombe in einer Einkaufstüte vor dem Feuerwehrhaus in der Rembrücker Straße abgelegt. In beiden Fällen konnten Sach- oder Personenschäden nur durch das umsichtige Handeln der Rettungskräfte sowie durch die gute Zusammenarbeit der Institutionen der Gefahrenabwehr und den zuständigen Behörden verhindert werden.
Auch über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sind immer noch viele Blindgänger oder Überreste der damals verwendeten Kampfmittel in unserer Region zu finden. Vor allem rund um die während des Krieges angeflogenen Hauptziele kommt es immer wieder zu Funden von Bomben oder Granaten, die auch heute noch dieselbe Zerstörungskraft aufweisen können wie am Tag des Abwurfs. Im Allgemeinen entdecken Privatpersonen auf eigenen Grundstücken, Forstmitarbeitende oder Spaziergängerinnen und Spaziergänger auf öffentlich zugänglichem Gelände kampfmittelverdächtige Gegenstände. In den meisten Fällen ist es dabei für Laien nicht erkennbar, ob es sich bei dem Fund um ein Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg, um neuzeitliche Munition der Bundeswehr oder der in Deutschland derzeit oder ehemals stationieren Streitkräfte handelt.
Aus gegebenem Anlass möchte die Feuerwehr wichtige Tipps und Hinweise geben, die bei einem möglichen Kampfmittel- oder Munitionsfund unbedingt beachtet werden sollten. Generell gilt: Alle Kampfmittel sind lebensgefährlich! Beim Fund von Munition besteht ein sehr hohes Risiko verletzt, geschädigt oder sogar getötet zu werden. Von Kampfmitteln können Explosions- und Vergiftungsgefahren sowie gesundheits- und umweltschädigende Gefährdungen ausgehen. Je länger sie in der Erde liegen, desto gefährlicher werden sie. Die Größe und Form der Fundstücke sagt nichts über die Gefahr aus - oft sind sie schwer erkennbar (also Vorsicht bei Verdacht). Kampfmittel sind äußerst empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder einer Veränderung ihrer Lage.
Wer Munition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände findet oder entdeckt, hat schon aus eigenem Interesse heraus folgende Verhaltensregeln zu beachten (Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt):
- Kampfmittel beziehungsweise munitionsverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt, angefasst oder aufgenommen werden.
- Verdächtige Gegenstände dürfen auf keinen Fall zur Ordnungsbehörde, zu Polizeidienststellen oder Feuerwachen gebracht werden.
- Die Identifizierung und weitere Behandlung verdächtiger Gegenstände muss den fachkundigen Mitarbeitenden des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen überlassen werden.
- Der Fundort ist von den Verantwortlichen (Eigentümer*in/Besitzer*in des Grundstücks) oder deren Beauftragten so abzusichern, dass Unbefugte gehindert sind, an den verdächtigen Gegenstand heranzukommen. Sind die Verantwortlichen nicht sofort erreichbar, ist die örtliche Ordnungsbehörde oder hilfsweise auch die Polizei verpflichtet, diese Sicherungsmaßnahme zu veranlassen.
Melden eines Kampfmittel- oder Munitionsfunds:
Bei jeglichen Kampfmittelfunden ist unverzüglich
- die örtliche Ordnungsbehörde (Bürgermeister im Rathaus, 06104 607-0) oder
- die nächste Polizeidienstelle zu benachrichtigen (Polizeistation Heusenstamm 06104 6908-0 oder über die Notrufnummer 110).
- Darüber hinaus sind die Führungs-und Lagedienste beziehungsweise Einsatzzentralen der hessischen Polizeipräsidien ständig besetzt; das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach ist unter der 069 8098-0 erreichbar.
Die genannten Behörden verständigen sofort den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen.
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