zurück

St. Nikolausmarkt am Wochenende 7. und 8. Dezember

St. Nikolausmarkt in der Altstadt.
St. Nikolausmarkt in der Altstadt.

Zum 42. Mal findet der traditionelle Heusenstammer St. Nikolausmarkt am zweiten Adventswochenende, in diesem Jahr am Samstag, 7. Dezember, von 15.00 bis 21.00 Uhr und am Sonntag, 8. Dezember, von 14.00 bis 19.00 Uhr statt. Mitten in der Altstadt, angefangen am Torbau, dem Kirchplatz St. Cäcilia über die Schlossstraße bis hin in den Schlosshof und zum Festplatz am Bannturm, präsentieren sich rund 95 Marktstände. Die offizielle Eröffnung des Marktes erfolgt am Samstagnachmittag um 15.00 Uhr durch Bürgermeister Steffen Ball auf dem Kirchplatz St. Cäcilia.

Vielfältiges Angebot vom Torbau bis zum Schloss.
Vielfältiges Angebot vom Torbau bis zum Schloss.

Die meisten Standbetreiberinnen und -betreiber bieten überwiegend selbst hergestellte Artikel, passend zur Advents- und Vorweihnachtszeit. Dazu gehören individuelle Handwerkskunst, Strickwaren, Dekorationsartikel, florale Nettigkeiten und Schmuck. An weiteren rund 45 Ständen, die hauptsächlich von Heusenstammer Vereinen betreut werden, können die Besucherinnen und Besucher kulinarische Köstlichkeiten und Spezialitäten in großer Vielfalt genießen. Die jeweiligen Erlöse kommen sowohl der Vereinsarbeit als auch wohltätigen, gemeinnützigen und karitativen Zwecken zugute. Das große und bunt beleuchtete Kinderkarussell dreht sich wie gewohnt im Hof am Platz der Verschwisterung (gegenüber der roten Telefonzelle). Zur Vermeidung von Müll wird kein Einweggeschirr ausgegeben wird.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass keinerlei freie Standplätze mehr verfügbar sind.
 

Rahmenprogramm

Ein heimeliges Rahmenprogramm nachstehender Heusenstammer Vereine und anderer Einrichtungen wird das Marktgeschehen bereichern und verschönern (Änderungen vorbehalten):

Samstag, 7. Dezember

  • 15.00 Uhr, Kirchplatz St. Cäcilia: Eröffnung des St. Nikolausmarktes durch Bürgermeister Steffen Ball
  • 15.15 bis16.30 Uhr, Pfarrkirche St. Cäcilia: Weihnachtliches Konzert der Musikschule Heusenstamm
  • 17.00 bis 18.00 Uhr, Pfarrkirche St. Cäcilia: Konzert der Evangelischen Kantorei
  • 17.00 bis 18.00 Uhr, Schlossinnenhof: Weihnachtliche Musik mit der Stadtkapelle

Sonntag, 8. Dezember

  • 15.00 und 17.00 Uhr, Hinteres Schlösschen: „Christmas Carols Singing“ mit Tee und Keksen, organisiert vom Freundschaftskreis Tonbridge & Malling
  • Ab 17.00 Uhr, Pfarrkirche St. Cäcilia: Offene Kirche mit wunderbarer Beleuchtung und meditativer Musik
  • Ab 18.30 Uhr, Evangelische Gustav-Adolf-Kirche, Frankfurter Straße 80: Adventliche Lesung und Musik bei Kerzenschein. Es lesen der vormals in Heusenstamm tätige Pfarrer Sven Sabary und Wilhelm Altmann (adventliche Texte), es musizieren Christoph von Erffa und Peter Wolf (Cellisten)


Besonderer Hinweis

Während der Marktzeiten steht das Deutsche Rote Kreuz zur Ersthilfeversorgung sowie vermisste Personen zur Verfügung. Der Stützpunkt ist im Kinderhaus Wiesenborn, Wiesenbornweg 15.
 

Verkehrsregelungen und Sperrungen

Der städtische Fachdienst Sicherheit und Ordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass während des St. Nikolausmarkt der Marktbereich in der Altstadt für Autofahrende voll gesperrt wird. Auch den Anwohnerinnen und Anwohnern/Anliegerinnen und Anliegern ist nur ein eingeschränktes Befahren möglich.

Wegen der Aufbauarbeiten gelten die Halteverbote in der Schlossstraße und teilweise am Platz der Verschwisterung bereits ab Freitag, 6. Dezember, 7.00 Uhr. Der direkte Marktbereich wird am Samstag, 7. Dezember, ab 9.00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt. Im Zuge der Abbauarbeiten am Montag, 9. Dezember, kommt es in der Schlossstraße ebenfalls zu eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeiten. Die Zu- und Abfahrt zum Parkhaus „Am Dalles“ in der Schlossstraße ist für die Dauer des Marktes nicht möglich.

Im direkten Marktumfeld sind keine Parkplätze vorhanden. Vor dem Schlosseingang werden Parkplätze für Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ausgewiesen. Die Zufahrt zu den Schwerbehindertenparkplätzen kann nur über den Neuen Weg erfolgen - für andere Verkehrsteilnehmende ist die Zufahrt zum Schloss gesperrt. Es ist unbedingt notwendig, dass die Rettungswege für die Feuerwehr und andere Rettungsdienste freigehalten werden und im Notfall befahrbar sind. Erforderlichenfalls wird von Abschleppmaßnahmen Gebrauch gemacht.

Empfohlen wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Tipp: Mit dem Hopper, dem On-Demand-Service der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF), zum Nikolausmarkt hin und zurück. Mehr auf kvgof-hopper.de.
 

Allgemeinverfügung zum Cannabis-Konsumverbot

In enger Abstimmung mit der Polizei hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) erlassen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis auf dem St. Nikolausmarkt untersagt.

Das Verbot gilt

  • am Samstag, 7. Dezember, in der Zeit von 14.30 bis 22.00 Uhr und
  • am Sonntag, 8. Dezember, in der Zeit von 13.30 bis 20.00 Uhr.

Die Verbotszone umfasst das Festgelände im öffentlichen Straßenraum. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro oder einer Geldbuße von bis zu 500 Euro rechnen (je nach Schwere des Verstoßes).

„Die Untersagung des Cannabis-Konsums auf dem St. Nikolausmarkt dient insbesondere dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, damit alle kleineren und größeren Besucherinnen und Besucher die festliche und familienfreundliche Atmosphäre des Marktes unbeschwert genießen können,“ betont Ordnungsdezernent und Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu.

Die Allgemeinverfügung im Volltext gibt es hier.

Infobox

Am 1. April dieses Jahres ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten, das neue Rahmenbedingungen zum Umgang mit Cannabis regelt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Cannabis-Konsum in „unmittelbarer Gegenwart“ von Minderjährigen verboten ist. Da es sich hierbei um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff handelt, und die im Gesetz genannten Abstandsregelungen lediglich auf Einrichtungen (zum Beispiel Schulen, Spielplätze, Fußgängerzonen und so weiter) bezogen sind, wurde in Absprache mit der örtlichen Polizeidienststelle eine Allgemeinverfügung zur Verbesserung der Handlungssicherheit erlassen. Das Konsumverbot auf dem St. Nikolausmarkt (geregelt in der städtischen Allgemeinverfügung) soll gewährleisten, dass der Konsum von Cannabis im abgesperrten Bereich des Marktes vollständig und rechtssicher unterbunden werden kann.

zurück

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
Zum Kontaktformular

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
presse@heusenstamm.de