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Bundesweiter Warntag am 11. September: Ab 11 Uhr heulen die Sirenen
Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. 2025 ist dies der 11. September. Ab 11.00 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. Gegen 11.45 Uhr erfolgt eine Entwarnung. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet.
Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnkanäle lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren. Am Bundesweiten Warntag wird ab 11.00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnkanäle wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen, verfügbare kommunale Warnkanäle ausgelöst (zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.
Gegen 11.45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnkanäle und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.
Diese Warnmittel werden in Deutschland eingesetzt (vollständige Liste):
- Warn-Apps
- Cell Broadcast
- Sirenen
- Radio und Fernsehen
- Lautsprecherwagen
- Social Media
- Online
- Fahrgastinformationssysteme
- Digitale Stadtinformationstafeln
- Digitale Taxi-Dach-Werbung
- Von Tür zur Tür
Infobox
Bund und Länder bereiten den jährlich in der Regel an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.
Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
(Text: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, bbk.bund.de)
Audiodateien:
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