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Segmented Approach: Heusenstamm reicht Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein
Fotomontage: Flugzeug über dem Stadtgebiet
Segmented Approach: Heusenstamm reicht Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz ein – Unterstützung durch die ebenfalls betroffenen Kommunen Hainburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt
Die Stadt Heusenstamm hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), eingereicht. Grund für die Klage ist die verweigerte Akteneinsicht in behördliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit einem Antrag der Stadt auf Offenlegung relevanter Umweltinformationen stehen. Unterstützung erhält Heusenstamm von den ebenfalls vom Segmented Approach betroffenen Kommunen Hainburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt. Auch sie werden von Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball in der Fluglärmkommission vertreten.
Trotz eines formellen Akteneinsichtsgesuchs vom 15. Februar 2024 wurde das Gesuch per Bescheid vom 21. März 2024 abgelehnt. Auch das hierauf folgende Widerspruchsverfahren endete mit einer Zurückweisung des Anliegens am 31. Januar 2025. Heusenstamm sieht hierin eine Verletzung des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) und hat nun weitere gerichtliche Schritte eingeleitet. Die Klage zielt darauf ab, die Schwärzung bestimmter Aktenbestandteile aufheben zu lassen und vollständige Einsicht in die relevanten Dokumente zu erhalten; die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung wurde bereits im Vorverfahren betont.
Mit der gerichtlichen Auseinandersetzung verfolgt die Stadt Heusenstamm mit Unterstützung der Kommunen Hainburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt das Ziel, umfassende Transparenz und Informationsfreiheit für ihre Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. „Die Transparenz öffentlicher Stellen ist ein essenzielles Element demokratischer Entscheidungsprozesse – insbesondere, wenn es um Umweltbelange geht, die das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen,“ erläutert Rathauschef Steffen Ball stellvertretend für alle Kommunen. „Gemeinsam sind wir entschlossen unser Recht auf Information durchzusetzen, um die Interessen unserer Städte und Gemeinden angemessen vertreten zu können.“
Infobox
Anfang November 2024 hatte das BAF seine Mitwirkung verweigert und den Vergleichsvorschlag der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BDfI) ausgeschlagen. Dieser Vorschlag beinhaltete, dass eine Vertreterin/ein Vertreter der Stadt Heusenstamm und des städtischen Rechtsbeistands die geschwärzten Stellen - diese enthalten die Sicherheitsbewertungen des Anflugverfahrens und das sogenannte AltMOC (Ausnahmen von Flugsicherheitsstandards) - in der Genehmigungsakte für das Anflugverfahren des Segmented Approch einsehen dürfen.
Die damalige ablehnende Begründung des BAFs: Das Bekanntwerden von Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung könne die Flugsicherheit gefährden. Die beteiligten Kommunen deuteten diese Argumentation als Tiefpunkt im Verhältnis zwischen der Flugsicherungsbehörde und der lärmbetroffenen Bevölkerung im Kreis Offenbach.
Heusenstamms Rechtsanwalt Thomas Mehler rechnete bereits zu diesem Zeitpunkt damit, dass nach der Absage an die BDfI auch der Widerspruch gegen die Verweigerung der Akteneinsicht vom BAF zurückgewiesen werde und schlussendlich nur noch der Klageweg bleibe. Das Widerspruchsverfahren endete vor knapp zwei Monaten mit der Zurückweisung am 31. Januar.
Mit dem seit Juli 2024 im Probebetrieb auch bei Verwendung beider Landebahnen durchgeführtem nächtlichen Segmented Approach sollen nach der Planung der Fluglärmkommission stark belastete Städte wie Offenbach, Mainz und Frankfurt in der ersten Nachtstunde von 22.00 bis 23.00 Uhr entlastet werden. Die im Landkreis Offenbach gelegenen Kommunen, vor allem die Städte Heusenstamm, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt sowie die Gemeinde Hainburg, werden aber durch diese Anflüge noch stärker belastet.
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