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Ortsdurchfahrt Rembrücken: Tempo 30 soll bleiben

Ortsdurchfahrt Rembrücken mit aktueller Tempo 30-Regelung
Ortsdurchfahrt Rembrücken mit aktueller Tempo 30-Regelung

Man könnte es als Weihnachtsgeschenk für Rembrücken bezeichnen: Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung aktuell mitteilt, wird es das Regierungspräsidium Darmstadt (kurz: RP) bitten, den Landkreis Offenbach darüber zu unterrichten, dass dieser von weiteren Schritten mit dem Ziel, die innerörtliche Regelgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt wieder auf 50 km/h anzuheben, absehen soll. Bürgermeister Halil Öztas zeigt sich hoch erfreut von dem Ministeriumsschreiben: „Wir sind erleichtert, dass das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium unserer Anordnung, aus guten Gründen den Pkw- und Lkw-Verkehr mit Tempo 30 durch Rembrücken zu führen, gefolgt ist. Hand in Hand mit Vertretern*innen des Bürgerforums Rembrücken haben wir für unsere Überzeugung ‚gekämpft‘ und starke Argumente aufgezeigt. Unsere intensiven Bemühungen haben sich gelohnt.“

Bereits in den Jahren 2010 und 2011 hatte die Stadt Heusenstamm die Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Rembrücken (vormals Landesstraße 3405, inzwischen Gemeindestraße) in eigener Zuständigkeit und in Absprache mit der Polizei und der Straßenbaubehörde von 50 auf 30 km/h reduziert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde damals mit dem Hinweis auf die Parkvorgänge, den verengten Querschnitt und die Schutzstreifen sowie die verstärkte Nutzung der Randbereiche durch Fußgänger begründet. Vor der Straßenumgestaltung und der Einführung des Tempolimits war es zu einem schweren Unfall mit Todesfolge gekommen.

In den vergangenen zwei Jahren hatte das RP die genannten Anordnungen aus den Jahren 2010/2011 regelmäßig angezweifelt und die Stadt auf dem Dienstweg über den Kreis Offenbach gedrängt, die seit nunmehr sieben Jahre bestehende 30 km/h-Beschränkung wegen einer „unzureichenden oder gar rechtswidrigen Begründung“ aufzuheben. Umgehend veranlasste die Stadtverwaltung sogar ein Gutachten zur Ermittlung der aktuellen Lärmwerte, um einen zusätzlichen Grund für ein dauerhaftes Tempo 30 nachweisen zu können. Leider brachte dieses Gutachten nicht den benötigten Erfolg, um als alleinige Begründung für die Reduzierung der Geschwindigkeit gelten zu können. Schließlich hat sich die Stadt im September dieses Jahres mit einem Kniff an das Hessische Verkehrsministerium gewandt und einen Antrag auf einen Pilotversuch „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit für die Ortsdurchfahrt in Heusenstamm-Rembrücken“ gestellt. Im Antwortschreiben des Referatsleiters „Lärmschutz Straße, Verkehrssicherheit“ in Wiesbaden wird zwar der Pilotversuch (in diesem Fall die Durchführung einer längeren Probephase mit Tempo 30) mit dem Hinweis, dass dieser „Versuch“ bereits seit Jahren erfolgreich getestet wird, abgelehnt, aber das Ansinnen des RP und des Kreises Offenbach wird aus diversen verkehrsrechtlichen Gründen als nicht gerechtfertigt eingestuft.

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