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Bescheide zu Grundbesitzabgaben: Angaben zum Wasserverbrauch überprüfen

(Foto: Brett Hondow auf pixabay)
(Foto: Brett Hondow auf pixabay)

Ende des vergangenen Jahres hatte der städtische Fachdienst Steuern die Hauseigentümer*innen, Vermieter*innen und Hausverwaltungen zum Selbstablesen ihrer Wasseruhren aufgerufen. Vom 11. bis 23. November konnten die Zählerstände über das Online-Formular des kommunalen Dienstleisters ekom 21 und bis 8. Dezember per Rücklaufabschnitt übermittelt werden.

Leider kam es während der Online-Übermittlungen zu großen technischen Problemen, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus nicht nachvollziehen können, wer sich mit welchen Angaben über das Online-Formular eingetragen hat. Insofern mussten die Wasserverbräuche geschätzt werden. „Wir haben insgesamt rund 1.600 Angaben zum Wasserverbrauch schätzen müssen und gehen davon aus, dass unter diesen Bescheiden viele sind, die über das Online-Formular der ekom 21 eingetragen wurden und nicht übertragen werden konnten,“ erläutert Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu.

Die Bescheide zu den Grundbesitzabgaben, die die Grundsteuer B sowie das Feststellen der Abwasser-, Wasser- und Abfallgebühr enthalten, wurden am Freitag, 6. Januar, verschickt und werden in diesen Tagen bei den Eigentümer*innen und Verwaltungen eintreffen. Es wird gebeten, die geschätzten Angaben zum Wasserverbrauch zu überprüfen (im Bescheid ist aufgeführt, ob es sich um eine Schätzung handelt) und mögliche Änderungen an den Fachdienst Steuern zurückzumelden. Hierfür kann gerne das eigens entwickelte Formular genutzt werden, das hier zur Verfügung steht.

Download:

Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen der Wassergebühr  [pdf, 412 KB]

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