zurück

Offene Gewässer im Stadtgebiet: Betreten der Eisflächen verboten

Wenn offene Gewässer im Winter zufrieren ist das für Kinder, Jugendliche und Erwachsene verlockend. Die Stadt weist darauf hin, dass das Betreten der Eisflächen verboten ist. Deshalb wurden an den Schloss- und Forstweihern entsprechende Verbotsschilder mit Warnhinweisen aufgestellt.

Auch wenn die Weiher keine Untiefen im klassischen Sinn aufweisen, ist ein Einbrechen mit entsprechenden, möglicherweise sehr schweren, lebensbedrohlichen Folgen für die Gesundheit nicht zu unterschätzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Eisschicht viel zu dünn ist, um dauerhaft einer Belastung standzuhalten.

Insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten ihre Kinder gezielt über die Gefahren des Betretens solcher Eisflächen aufzuklären.

zurück

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
Zum Kontaktformular

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
presse@heusenstamm.de