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Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain

Das Ordnungsamt möchte die in Heusenstamm ansässigen Handwerker gerne auf die Möglichkeit der Ausstellung des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain hinweisen. Bereits seit über zehn Jahren gibt es den Ausweis für die Region. Anstelle der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Ausführung eines Auftrags vor Ort erwirbt der Handwerksbetrieb mit dem Handwerkerparkausweis eine ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung, die in der Überwachungspraxis vor Ort in der Region Frankfurt RheinMain anerkannt wird. Die aktuellen kommunalen Regelungen der Ausnahmegenehmigung bleiben bestehen. Der Handwerkerparkausweis wird im Rahmen einer vereinbarten Duldung in Frankfurt, Bad Homburg, Darmstadt, Hanau, Offenbach, Rüsselsheim, Mainz, Wiesbaden sowie den Städten und Gemeinden der Landkreise Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Groß-Gerau, Wetterau, Hochtaunus, Main-Taunus, Mainz Kinzig, Bergstraße, Rheingau-Taunus und Odenwald anerkannt.

Antragsberechtigt sind Handwerker, deren Firmensitz sich im Gültigkeitsbereich der oben genannten Städte und Kreis befindet, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind. Den Ausweis beantragen kann, wer Arbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführt und ein Geschäftsfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht bis maximal vier Tonnen einsetzt, das sich für Materialtransporte beziehungsweise Dienstleistungen eignet. Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) für die erste Genehmigung beträgt 305,00 Euro. In eine Genehmigung können bis zu sechs Kennzeichen aufgenommen werden. Parken ist nur mit der Originalgenehmigung im Fahrzeug erlaubt (das Original kann mehrfach ausgestellt werden; zeitgleich beantragte, weitere Originale kosten jeweils 161,00 Euro). Die Genehmigung berechtigt zum Parken im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer, in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen, in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer sowie auf Bewohnerparkplätzen. Im absoluten Halteverbot, in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen und Sperrflächen ist das Parken auch mit dem Ausweis nicht erlaubt.

Interessierte Heusenstammer Betriebe können den Handwerkerparkausweis zu den regulären Verwaltungssprechzeiten beim Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rathaus, Im Herrngarten 1, in Zimmer 20 bei Anja Belt beantragen. Mitzubringen sind die Gewerbeanmeldung, die Handwerkskarte und die jeweiligen Fahrzeugscheine (Kopien sind ausreichend). Der Antrag für den Parkausweis steht auch als Download im Bereich „Wirtschaft > Wirtschaftsförderung > Service“ zur Verfügung.

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