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Ärger mit Hundekot im Stadtgebiet
Die Hinterlassenschaften von Hunden an vielen öffentlichen Stellen und Plätzen im Stadtgebiet sind derzeit wieder ein großes Ärgernis. Besonders für die hiesigen Landwirte stellt Hundekot auf ihren Flächen und Äckern ein großes Problem und natürlich auch eine Gefahr der Verunreinigung und Schädigung der Feldfrüchte dar. Zudem liegen aktuell Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wohngebiet Waldesruhe vor, die sich über viel Hundekot auf dem Verbindungsweg zwischen der Dietzenbacher Straße und dem Hainer Weg, aber auch am Waldrand, auf Grünflächen und Bürgersteigen, beklagen.
Insofern erinnert die Stadtverwaltung erneut an die Verantwortung, die nun einmal mit der Haltung eines Hundes einhergeht. Die städtische Gefahrenabwehrverordnung sagt dazu, dass Hunde grundsätzlich von öffentlichen Rasenflächen, gärtnerisch gestalteten Anlagen und sonstigen Grün- und Verkehrsgrünanlagen fernzuhalten sind. Insbesondere auf Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten und geschützten Flächen sind Hunde tabu.
Generell sind Hundehaltende verpflichtet, den Kothaufen ihres Lieblings im öffentlichen Raum aufzunehmen und umgehend in den von der Stadt aufgestellten Hundestationen (Dog Stations) und Abfalleimern zu entsorgen. Hierbei handelt es sich also keineswegs um eine freiwillige Aufgabe, und entgegen anderslautender Gerüchte entbindet hiervon auch nicht die bereits gezahlte Hundesteuer. In diesem Zusammenhang sind die Hundehaltende und Führende der Tiere auch zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel (zum Beispiel Papier- oder Plastiktüten) für die Aufnahme und den Transport der Hinterlassenschaften verpflichtet. Sollte einmal eine Hundestation mit Kotbeuteln randvoll gefüllt sein, dann sollen die Beutel selbstverständlich nicht auf dem Boden vor der Hundestation oder in einiger Entfernung in der Landschaft landen, sondern es können überall die öffentlichen Abfalleimer oder auch die heimische Restmülltonne genutzt werden.
Hundehaltende und -führende sollten also immer genügend Behältnisse beim Gassi gehen dabeihaben, damit dieser Nachweis geführt werden kann. Flächendeckend stehen in Heusenstamm und Rembrücken über 50 Hundestationen und knapp 300 Abfallbehälter zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung. Das Erfordernis zusätzlicher Standorte wird fortlaufend geprüft.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt bereits dann vor, wenn den befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörden keine geeigneten Behältnisse vorzeigt werden können, und der Hundekot nicht in der genannten Weise in Abfallbehältnissen entsorgt wird. In nächster Zeit werden vermehrt Kontrollen im Stadtgebiet stattfinden und Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
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