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Rede zur Einbringung des Haushalts 2024 des Ersten Stadtrats Uwe Michael Hajdu

Schloss Schönborn.
Schloss Schönborn.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Weltlage ist aktuell geprägt von Unsicherheiten, die sich in erster Linie aus dem Krieg in der Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten ergeben. Diese globalen Entwicklungen haben bereits jetzt negative Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und könnten in Zukunft noch schwerwiegender werden. Die politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Konflikte sind nach wie vor ungewiss, die Prognosen für die kommenden Jahre von Unsicherheiten geprägt. Wir müssen uns auf eine anhaltende Phase der Instabilität einstellen. Hinzu kommt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zu der Schuldenbremse, die den Bund vor die große Herausforderung eines verfassungsgemäßen Haushalt 2024 stellt und auch mittelbare Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte haben wird.

Es ist an der Zeit, offen über die Herausforderungen zu sprechen, die vor uns liegen.

Unsere Stadt hat mit einem Haushaltsdefizit zu kämpfen, das uns vor schwierige Entscheidungen stellt. In diesen Zeiten der finanziellen Unsicherheit war es unvermeidlich, dass wir uns sowohl mit Kürzungen als auch mit Erhöhungen von Steuern und Beiträgen in verschiedenen Bereichen auseinandersetzen mussten. Dies betraf nicht nur Projekte, sondern auch Dienstleistungen, die unser tägliches Leben beeinflussen.

Wir wissen, wie herausfordernd dies ist. Es ist uns wichtig zu betonen, dass diese Maßnahmen nicht leichtfertig getroffen wurden. Sie sind das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung, um die finanzielle Stabilität unserer Stadt zu erhalten. Wir haben die letzten Monate intensiv genutzt, um mit den Verantwortlichen in den Fachdiensten und Fachbereichen die Ausgaben erheblich zu reduzieren und bei etlichen Anmeldungen die tatsächliche personelle Durchführbarkeit hinterfragt. Gleichwohl konnten wir die ursprüngliche Deckungslücke nur reduzieren und nicht schließen.

Der Ihnen nun vorliegende Ergebnishaushalt weist Erträge in Höhe von ca. 71,6 Mio. Euro und Aufwendungen von 75,7 Mio. Euro auf. Es bleibt ein Defizit von ca. - 4,1 Mio. Euro. 

Im Wesentlichen ist diese Unterdeckung folgenden Faktoren geschuldet:

1. Verringerung der Schlüsselzuweisungen um ca. 2,5 Mio. Euro,
2. Erhöhung der Personalkosten um ca. 2,4 Mio. Euro,
3. Erhöhung der Zuschüsse, insbesondere für die Kindereinrichtungen um 1,8 Mio. Euro,
4. Erhöhung der Umlagen, insbesondere die Kreis- und Schulumlage um 2,3 Mio. Euro.

Ich werde später noch einmal auf diese Positionen zurückkommen.

Auf die im Haushalt 2023 für das Jahr 2024 geplante Anhebung der Grundsteuer B auf 950 % konnte angesichts des Haushaltsdefizits nicht verzichtet werden. Diese Anhebung von 25 % reduziert das Haushaltsdefizit um ca. 2 Mio. Euro. Mit diesem Hebesatz wurden auch die Erträge aus der Grundsteuer B für die Jahre 2025 – 2027 berechnet. Welchen Hebesatz wir ab dem Jahr 2025 festlegen werden, um die Aufkommensneutralität des neuen Grundsteuerrechts zu erreichen, können wir derzeit noch nicht bestimmen. Erst für das Frühjahr 2024 wurden uns durch das Land Hessen die neuen Grundsteuermessbeträge für die neue Grundsteuer in Aussicht gestellt. Aufgrund des defizitären Haushalts haben wir ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und diesem Haushaltsentwurf beigefügt. 

Trotz Anhebungen des Grundsteuerhebesatzes B für das Haushaltsjahr 2024 ist unser politischer Gestaltungsspielraum weiterhin eingeschränkt. Auch die guten und steigenden Steuereinnahmen reichen nicht aus, um die noch stärker steigenden Aufwendungen – auch in den kommenden Jahren – zu kompensieren.

In der mittelfristigen Ergebnisplanung können wir zwar die Defizite senken, einen Ausgleich werden wir nicht erreichen. In der mittelfristigen Finanzplanung kann die Tilgung erst wieder ab 2026 durch den Ergebnishaushalt gedeckt und die Liquiditätskredite abgebaut werden.


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, kommentierte im November 2023 die Steuerschätzung für Bund, Länder und Kommunen dahingehend, dass durch die Inflation zwar die Einnahmen der Städte und Gemeinden stiegen, aber noch mehr ihre Ausgaben. Im Ergebnis würden höhere Steuereinnahmen bei gleichzeitig hoher Inflation entwertet, denn die Kommunen können damit weit weniger gestalten und investieren als für die aktuellen Herausforderungen nötig wäre. Auch werden die Wirkungen der Inflation auf die öffentlichen Haushalte unterschätzt. Ein Anstieg der Inflation um 1 Prozent und damit ein Anstieg der Ausgaben bei den Städten und Gemeinden habe in etwa die gleichen Auswirkungen wie ein Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 3 Milliarden Euro. Dies vorausgeschickt, möchte ich Ihnen die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltes 2024 erläutern.

I. Wie sehen die Eckpunkte des Haushaltes 2024 aus?

1. Wesentliche Erträge des Ergebnishaushaltes

  • a. Erträge aus Steuern: Für das Haushaltsjahr 2024 erwarten wir ein Gesamtsteueraufkommen von 41,6 Mio. Euro. Im Vergleich zu 2023 ist das eine Steigerung um ca. 3 Mio. Euro. Beim Gewerbesteueransatz haben wir die Summe von 15,1 Mio. Euro eingeplant. Diese sind damit ca. 1 Mio. Euro höher als der Haushaltsansatz 2023. Das tatsächliche Steueraufkommen dieses Jahres liegt derzeit bei ca. 18,47 Mio. Euro. Wir haben die Steuererträge deswegen zurückhaltend angesetzt, weil wir derzeit nicht wissen, welche Auswirkungen das vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesene Wachstumschancengesetz und die Konjunktur auf die Gewerbesteuer haben wird. Der Einkommensteueranteil - mit 15,6 Mio. Euro kalkuliert - liegt ca. 200.000 Euro über dem Ansatz des vergangenen Jahres. Im Bereich der Umsatzsteuer prognostizieren wir jedoch eine Verringerung um ca. 100.000 Euro auf 1,4 Mio. Euro. Der Grundsteuerhebesatz B musste – wie ich bereits erwähnte – für das Jahr 2024 – 2027 auf 950 % angehoben werden und ist mit jährlich ca. 9,3 Mio. Euro eingeplant.
  • b. Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten: Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten sind mit 1,4 Mio. Euro veranschlagt. Sie entsprechen dem Ansatz des Jahres 2023. Größte Position sind hier die Mieterträge im Bereich der Wohngebäude mit ca. 582.000 Euro.
  • c. Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten: Die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten liegen mit 11,6 Mio. Euro ca. 1 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Dies ist auch den Veränderungen bei den Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren geschuldet.
  • d. Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen: Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen sowie allgemeinen Umlagen sind mit 8,9 Mio. Euro rund 2,4 Mio. Euro niedriger als im Jahr 2023. Diese Position schwankt, sie wird maßgebend von den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich mitbestimmt. Im kommenden Jahr rechnen wir mit einer Zuweisung von ca. 6,5 Mio. Euro, diese liegt aufgrund der guten Steuererträge aus den vergangenen Jahren um 2,5 Mio. Euro niedriger als in diesem Jahr. Nach der derzeitigen Berechnung mussten wir für den Planungszeitraum bis 2027 keine Kompensationsumlage nach § 40c FAG einplanen. 

2. Wesentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes

Mit den Veränderungen bei den Erträgen sind auch Veränderungen bei den Aufwendungen verbunden.

  • a. Personal- und Versorgungsaufwand: Eine große Ausgabengruppe im Ergebnishaushalt stellen die Personalaufwendungen mit rund 20,3 Mio. Euro dar. Gegenüber dem Planansatz 2023 steigen sie um ca. 2,4 Mio. Euro. Ursache hierfür sind im Wesentlichen Lohnsteigerungen aus Tarifverträgen und Änderungen des Besoldungsgesetzes sowie Höhergruppierungen und Stufenaufstiege. Die Stellenzahl erhöht sich gegenüber dem Jahr 2023 um 13 Stellen von 308 auf 321. Im Bereich des SuE Tarifs werden drei Stellen, im Bereich der Beschäftigten zehn neue Stellen gebildet, hinzukommt, dass eine Stelle aus dem SuE Bereich umgewandelt wird. Im Beamtenbereich ergeben sich keine Veränderungen. Einzelheiten können Sie den Erläuterungen zum Stellenplan entnehmen. Eine Stellenbesetzungsliste zum 30.09. haben wir den Anlagen zum Stellenplan beigefügt.
  • b. Aufwand für Sach- und Dienstleistungen: Für Sach- und Dienstleistungen haben wir im Planentwurf 15,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das sind rund 1 Mio. Euro mehr als im Jahre 2023. Lassen Sie mich nur ein paar große Positionen aus diesem Bereich nennen, damit Sie einen Überblick bekommen: Die größte Position in Höhe von ca. 2 Mio. Euro sind die Aufwendungen für die Müllentsorgung, gefolgt von den Aufwendungen für die Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) mit über 1,7 Mio. Euro. Im Energiebereich bleibt der Aufwand für Strom bei ca. 1 Mio. Euro und der Aufwand für Gas reduziert sich leicht um ca.100.000 Euro auf ca. 588.000 Euro. Für die „Instandhaltung von Sachanlagen, Gemeingebrauch, Infrastruktur etc.“ werden 1,1 Mio. Euro veranschlagt.
  • c. Abschreibungen: Die Abschreibungen belaufen sich im Jahre 2024 auf nunmehr 4,8 Mio. Euro. Gegenüber dem Jahr 2023 ist dies eine Steigerung von ca. 200.000 Euro. Allein im Bereich Wasser und Abwasser fallen Abschreibungen in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro an.
  • d. Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse: Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse haben wir mit rund 7,6 Mio. Euro veranschlagt. Das sind rund 1,8 Mio. Euro mehr als im Jahre 2023. Größte Position sind die Betriebskostenzuschüsse für die kirchlichen und freien Träger von Kindertagesstätten, die von 4,8 Mio. Euro auf ca. 6,4 Mio. Euro steigen. Der Zuschuss für die neue Kita am Campus beträgt ca. 1,3 Mio. Euro.
  • e. Steueraufwendungen einschließlich Umlageverpflichtungen: Die Steueraufwendungen einschließlich der gesetzlichen Umlageverpflichtungen betragen ca. 23,3 Mio. Euro, das sind ca. 2,3 Mio. Euro mehr als im Jahre 2023. Wir haben derzeit eine Erhöhung von 3 % bei der Kreisumlage und eine Erhöhung von 1,08 % bei der Schulumlage eingeplant. Nunmehr ist der Kreishaushalt in den Kreistag eingebracht, die Steigerung der Kreisumlage hat sich bestätigt, lediglich die Steigerung der Schulumlage fiel mit 1,06 % geringer aus, diese Abweichung beträgt nur ca. 9000 Euro. Für die Kreisumlage haben wir ca. 13,8 Mio. Euro und für die Schulumlage ca. 7,1 Mio. Euro eingeplant. Die Steigerung gegenüber dem Jahr 2023 beträgt für beide Umlagen rund 2,1 Mio. Euro. Die Gewerbesteuerumlage beträgt rund 1,4 Mio. Euro, die Heimatumlage rund 860.000 Euro und die Umlage für den Regionalverband FrankfurtRheinMain beträgt 110.000 Euro. Werfen wir noch einmal einen Blick zurück auf die Steuererträge, so sehen wir, dass unsere Erträge aus den Gemeinschaftssteuern, d.h. die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, sowie der Familienleistungsausgleich mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 18 Mio. Euro nicht auskömmlich ist, um die Kreis- und Schulumlage in Höhe von 20,9 Mio. Euro zu finanzieren. Dies zeigt uns, dass Bund und Land gefordert sind, die kommunalen Finanzen weiterhin zu stabilisieren und zu sichern. 
  • f. Zinsaufwendungen: Für Zinsaufwendungen sind ca. 715.000 Euro eingeplant, diese steigen aufgrund der getätigten und der geplanten Investitionen sowie der gestiegenen Zinsen. Sie werden nach der mittelfristigen Ergebnisplanung, aufgrund der geplanten Investitionen in den kommenden Jahren, im Jahre 2027 voraussichtlich die 1. Mio. Euro übersteigen.
  • g. Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit: Die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit ist schon immer ein Schwerpunkt unserer städtischen Politik. Das Budget des Fachdienstes 1200 Soziales ist mit seinen Kindereinrichtungen ein großer Einzeletat und hat einen Zuschussbedarf nach der internen Leistungsverrechnung von ca. 18,1 Mio. Euro. Der Aufwand für die Kinderbetreuung stieg in den letzten Jahren kontinuierlich und wird auch in der Zukunft einen immer größer werdenden Anteil der Ausgaben einnehmen. Wir haben die Kinderbetreuung signifikant verbessert und müssen sie weiterhin ausbauen, diese Maßnahmen kosten halt Geld! Hatten wird im Jahr 2003 noch Aufwendungen von 2,1 Mio. Euro und einen Zuschussbedarf von 1,7 Mio. Euro, so betragen die Aufwendungen im Jahr 2024 ohne interne Leistungsverrechnung schon ca. 18,7 Mio. Euro und der Zuschussbedarf wird sich auf 15,2 Mio. Euro erhöhen. Die Tendenz für die Zukunft ist steigend. 

3. Investitionen

Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zu den Investitionen. Im kommenden Jahr wollen wir - einschließlich Zuweisungen und Zuschüssen - 5,9 Mio. Euro investieren. Bei der Zusammenstellung der Investitionen haben wir uns gefragt, was realisierbar ist und haben den Fokus auf den Bereich der Infrastruktur gelegt. Darüber hinaus habe ich als Kämmerer die Vorgabe gegeben, dass wir uns bei der Verschuldung auf ca. 5 Mio. Euro p. a. festlegen. Für den Bereich der Straßen und der leitungsgebundenen Infrastruktur stellen wir ca. 1,38 Mio. Euro bereit. Hiervon entfallen ca. 260.000 Euro auf den Straßenbau. Die Bereitstellungen weiterer 50.000 Euro für den Gehweg im Nieder-Röder-Weg und 60.000 Euro für den investiven Anteil des Radverkehrskonzepts sind hierbei die größten Auszahlungspositionen. 880.000 Euro haben wir in die Ertüchtigung und Modernisierung der Abwasserentsorgung und ca. 245.000 Euro in die Wasserversorgungseinrichtung eingeplant. Als Zuschuss an den Kreis für die Schulkindbetreuung in der neuen Grundschule haben wir für 2024 1,2 Mio. Euro eingeplant. 600.000 Euro sind für die Neubeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Heusenstamm und 500.000 Euro für die Grundhafte Sanierung des Kinderhauses Murmel vorgesehen. Auf der Einzahlungsseite sind ca. 1 Mio. Euro aus Zuschüssen und Beiträgen eingeplant, so dass 4,8 Mio. Euro über Kredite zu finanzieren sind. Für die Jahre 2025 – 2027 sind Investitionen mit einer Gesamtsumme von ca. 14,3 Mio. Euro geplant. Die einzelnen Maßnahmen können Sie detailliert - wie gewohnt - dem Investitionsprogramm entnehmen. 

4. Kredite und Verschuldungen

Im Finanzhaushalt des Jahres 2024 haben wir Kredite in Höhe von 4,8 Mio. Euro für Investitionen vorgesehen. In der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2025 – 2027 Kreditmittel für die Investitionen von insgesamt 13,4 Mio. Euro erforderlich. Demgegenüber stehen allein in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Investitionen in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro und im Bereich der Gebäudeinfrastruktur 10 Mio. Euro, die für das Feuerwehrhaus veranschlagt werden. Wir dürfen dabei aber nicht übersehen, dass den Investitionskrediten auch ein erhebliches Vermögen gegenübersteht. In der Bilanz des Jahres 2022 belaufen sich das immaterielle und das Sachanlagen-Vermögen auf rund 111 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten auf ca. 35,7 Mio. Euro, einschließlich der Kassenkredite in Höhe von 2 Mio. Euro. Die eingeplanten Kassenkredite dienen derzeit nicht nur der Liquiditätssicherung, sondern müssen auch noch zur Deckung der Defizite der vergangenen Jahre vorgesehen werden. Ab dem Jahr 2026 beginnen wir nach der mittelfristigen Finanzplanung wieder mit der Tilgung der Kassenkredite, durch die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts und der dort eingeplanten Mehrerträge werden wir die Tilgung jedoch früher beenden.

5. Haushaltssicherungskonzept

Wir haben ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssen. In diesem haben wir Gebühreneinführungen bzw. -anpassungen für den Bereich der Kindereinrichtungen, Schulkindbetreuung und des Schwimmbads mit sechs Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt. Als erzielbare Ergebnisverbesserung haben wir für das Jahr 2024 als Summe 930.000 Euro und für die Jahre 2025 – 2027 jeweils als Summe 1,99 Mio. Euro eingestellt. Die Gebührensituation im Bereich der Kindereineinrichtung und Schulkindbetreuung ist Ihnen bereits im letzten Hauptund Finanzausschuss am 06.12.2023 dargestellt worden. Die im Haushaltssicherungskonzept erzielbare Ergebnisverbesserung wird die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2024 unserer Ansicht nach deutlich verbessern. Der Magistrat wird Ihnen die Änderungen zu den entsprechenden Satzungen im kommenden Jahr rechtzeitigt zur Beratung und zur Entscheidung vorlegen.
 

II. Kommunale Finanzen in der Zukunft

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Blick in die Zukunft ist schwierig, die Glaskugel ist trüb. Der Deutsche Städtetag hat im Gemeindefinanzbericht 2023 darauf hingewiesen, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen sehr deutlich verschlechtert. Für das laufende Jahr 2023 rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Defizit von 6,4 Milliarden Euro, für das kommende Jahr 2024 sogar von fast 10 Milliarden Euro. Ursache für die absehbare Haushaltskrise seien die Ausgabensteigerungen durch Inflation, steuerrechtsbedingte Einnahmeausfälle sowie die unzureichende Flüchtlingsfinanzierung.

Darüber hinaus komme, dass die Städte sich seit mehr als zehn Jahren durch neue und ausufernde Aufgabenzuweisungen vor allem mittelbar durch den Bund, aber auch durch Ausführungsgesetze des Landes bei fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgesetzt sehen, wie der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, in einer Pressemitteilung des HStT vom 16.11.2023 mitteilte. Er forderte – und dem kann man sich nur anschließen – dass wir daher dringend eine Aufgabenkritik und eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung von Personal-, Investitions- und Betriebskosten für die daraufhin erforderlichen Aufgaben in allen Handlungsfeldern brauchen.

Es ist eine gemeinsame Verantwortung und wir alle sind gefordert, solidarisch zusammenzustehen und durch gemeinsame Anstrengungen eine nachhaltige Haushaltssituation zu schaffen und die Lebensqualität in unserer Stadt langfristig zu sichern. Infrastrukturmaßnahmen werden in den nächsten Jahren im Vordergrund der Haushaltsplanung sein, der Spielraum für politische Entscheidungen im Bereich der freiwilligen Leistungen wird deutlich eingeschränkt bzw. kaum vorhanden sein. Ich bitte deshalb um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in dieser herausfordernden Zeit.

Lassen Sie mich – angesichts der schwierigen Wirtschaftsprognosen – mit einem Zitat von Manfred Rommel (1974-1996 Oberbürgermeister von Stuttgart) schließen: „Für die Politik kommt es darauf an, die Grenzen des Möglichen sichtbar und anschaulich zu machen und nicht mehr der Versuchung zu erliegen, die Grenzen des Möglichen als nicht vorhanden zu bezeichnen.“

Abschließend möchte ich - auch im Namen des Bürgermeisters Steffen Ball - die Gelegenheit nutzen, meinen Dank allen Mitarbeitenden der Verwaltung auszusprechen, die an der Erstellung des Haushalts beteiligt waren. Mein besonderer Dank gilt jedoch den Kollegen der Kämmerei, Herrn Robert Hennersdorf und Herrn Denis Schmidt, die dieses Werk mit großem persönlichem Einsatz erstellt haben. Ebenso gilt mein Dank Herrn Edwin Lotz, der diesen Haushalt noch vor seinen Ruhestand begleitet hat.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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