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Rede zur Einbringung des Haushalts 2025 des Ersten Stadtrats Uwe Michael Hajdu
Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu.
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren,
ursprünglich wollte ich Ihnen den Haushalt 2025 bereits im Dezember zur Beratung vorlegen. Die Mitteilung über die geringeren Schlüsselzuweisungen und die mittelfristige Finanzplanung hat jedoch das bereits vorhandene Defizit vergrößert, so dass wir das Gespräch mit der Kommunalaufsicht gesucht haben, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen. Wir haben uns noch einmal alle wichtigen Positionen angesehen, Kürzungen vorgenommen, Investitionen geschoben, gestreckt und auch gestrichen. Das Ergebnis lege ich Ihnen heute zur Beratung und zur Entscheidung vor.
Lassen Sie mich auch noch ein paar allgemeine Bemerkungen zu der wirtschaftlichen Lage der Städte, Gemeinden und der Landkreise in unserem Land machen. Jasper von Altenbockum hat in seinem Kommentar in der FAZ am 06.11.2024 sehr deutlich die Situation der Kommunen dargestellt. Er schreibt, dass die Gründe des Haushaltsnotstandes der Kommunen nicht nur in der Konjunkturflaute oder in den gestiegenen Zinsen liegen, sondern dass in nahezu allen Bereichen des Sozialstaats, deren Lasten zum großen Teil die Kommunen tragen müssen, eine Explosion der Kosten zu beobachten sei. Beschlossen werden diese Puzzleteile dieser Überfrachtung nicht von den Kommunen, sondern von Bund und Ländern. Bundestag und Bundesrat beschließen eine populäre Wohltat, versprechen eine kurzfristige Finanzierung, unterschätzen die Kosten und stochern anschließend in einem Nebel unkalkulierbarer Bürden.
Bereits im Oktober 2024 hat Bürgermeister Steffen Ball in einem Interview mit der Offenbach Post auf die dramatische Finanzlage der Kommunen hingewiesen und kritisiert, dass das Konnexitätsprinzip völlig ausgehebelt sei und damit übrigens auch der Verfassungsgrundsatz der kommunalen Selbstverwaltung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir Kommunen benötigen eine nachhaltige Finanzierung der uns bereits übertragenen Aufgaben und ein Moratorium der Aufgabenübertragungen. Was wir nicht brauchen, sind mehr und komplexere Fördertöpfe, die im Regelfall nur eine Anschubfinanzierung für Investitionen sicherstellen, aber den großen Bereich der Folgekosten völlig außer Acht lassen. Wir brauchen einen höheren Anteil an den Einkommen- und Umsatzsteuern. Wir brauchen ein nachhaltiges Konnexitätsprinzip – auch für die Bundesebene. Ich teile die Ansicht des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, der im November 20241 konstatiert hat, dass sich die finanziellen Schieflagen der Kommunen nur wirksam durch
- Bereitstellung entsprechender Finanzmittel,
- Entlastung von bereits auferlegten Aufgaben,
- Absenkung von vorgegebenen und kostentreibenden Standards für die Aufgabenerfüllung,
- Sicherung bestehender und Erschließung zusätzlicher eigener Einnahmequellen der Kommunen und
- Verzicht auf Zuweisung neuer Aufgaben trotz politischer Wünschbarkeit beheben lassen.
Es ist an der Zeit, offen über die Herausforderungen zu sprechen, die vor uns liegen.
Unsere Stadt hat mit einem Haushaltsdefizit zu kämpfen, dass nicht selbstverschuldet, sondern ein strukturelles ist und uns vor schwierige Entscheidungen stellt. In diesen Zeiten der finanziellen Unsicherheit war es unvermeidlich, dass wir uns sowohl mit Kürzungen der Aufwendungen als auch mit Erhöhungen der Erträge in verschiedenen Bereichen auseinandersetzen mussten.
Wir wissen, wie herausfordernd dies ist. Es ist uns wichtig zu betonen, dass diese Maßnahmen nicht leichtfertig getroffen wurden. Sie sind das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung, um die finanzielle Stabilität unserer Stadt zu erhalten. Wir haben die letzten Monate intensiv genutzt, um mit den Verantwortlichen in den Fachdiensten und Fachbereichen die Ausgaben erheblich zu reduzieren, in dem wir uns auf das „Lebensnotwendige“ konzentriert und bei etlichen Anmeldungen die tatsächliche personelle Durchführbarkeit hinterfragt haben. Wir haben auch mit diesem Haushalt 2025 die letzten Rücklagen und annähernd – bis auf die Pensions- und Beihilferückstellung – alle Rückstellungen aufgebraucht. Da stehen wir aber nicht allein, inzwischen sind viele Städte und Gemeinden an dieser Stelle angekommen. Gleichwohl konnten wir die ursprüngliche Deckungslücke nur reduzieren und nicht schließen.
Der Ihnen nun vorliegende Ergebnishaushalt weist Erträge in Höhe von ca. 74,3 Mio. Euro und Aufwendungen von rund 80 Mio. Euro auf. Es bleibt ein Defizit von ca. -5,6 Mio. Euro.
Im Wesentlichen ist diese Unterdeckung folgenden Faktoren geschuldet:
1. Verringerung der Schlüsselzuweisungen um ca. 3,9 Mio. Euro,
2. Verringerung der Steuererträge um ca. 1,49 Mio. Euro,
3. Reduzierung der Finanzerträge um 1,1 Mio. Euro,
4. Erhöhung der Umlagen um 2,8 Mio. Euro.
Ich werde später noch einmal auf diese Positionen zurückkommen.
Auf eine zusätzliche Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B haben wir verzichtet, es bleibt bei dem im Dezember 2024 beschlossenen Empfehlungshebesatz des Landes Hessen mit 1327 %.
Aufgrund des defizitären Haushalts haben wir ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und diesem Haushaltsentwurf beigefügt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung können wir den Ausgleich ab dem Jahr 2026 wieder erreichen und die Liquiditätskredite bis zum Jahr 2028 abbauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, kommentierte im Oktober 2024 die Steuerschätzung für Bund, Länder und Kommunen dahingehend, dass die Ergebnisse der Steuerschätzung extrem ernüchternd seien und auf absehbare Zeit werde das Wachstum der Steuereinnahmen größtenteils nur noch die Inflation ausgleichen können. Der Bund und die Länder müssen sich ehrlich machen, dass für zusätzliche Aufgaben und Ausgaben kaum noch Spielraum – vor allem bei den Kommunen – bestehe.
Dies vorausgeschickt, möchte ich Ihnen die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltes 2025 erläutern.
I. Wie sehen die Eckpunkte des Haushaltes 2025 aus?
1. Wesentliche Erträge des Ergebnishaushaltes
a. Erträge aus Steuern: Für das Haushaltsjahr 2025 erwarten wir ein Gesamtsteueraufkommen von rund 40,1 Mio. Euro. Im Vergleich zu 2024 ist das ein Rückgang um ca. 1,49 Mio. Euro. Beim Gewerbesteueransatz haben wir die Summe von 13 Mio. Euro eingeplant. Diese sind damit 2,1 Mio. Euro weniger als der Haushaltsansatz 2024. Der Einkommensteueranteil - mit 16,3 Mio. Euro kalkuliert - liegt ca. 600.000 Euro über dem Ansatz des vergangenen Jahres. Der Bereich der Umsatzsteuer bleibt annähernd gleich, wir prognostizieren einen Ertrag von ca. 1,4 Mio. Euro. Der Grundsteuerhebesatz B wurde im Dezember aufkommensneutral angepasst und wir haben – wie im letzten Jahr – ca. 9,3 Mio. Euro eingeplant.
b. Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten: Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten sind mit ca.1,5 Mio. Euro veranschlagt. Sie entsprechen dem Ansatz des Jahres 2024. Größte Position sind hier die Mieterträge im Bereich der Wohngebäude mit ca. 585.000 Euro.
c. Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten: Die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten liegen mit rund 13,3 Mio. Euro ca. 1 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Dies ist auch den Veränderungen bei den Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren geschuldet.
d. Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen: Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen sowie allgemeinen Umlagen sind mit ca. 7,4 Mio. Euro rund 1,5 Mio. Euro niedriger als im Jahr 2024. Diese Position schwankt, sie wird maßgebend von den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich mitbestimmt. Im kommenden Jahr rechnen wir mit einer Zuweisung von ca. 4,7 Mio. Euro. Diese liegt aufgrund der guten Steuererträge aus den vergangenen Jahren und aufgrund der Tatsache, dass das Land bis zu 400 Mio. Euro weniger, als noch im Finanzplanungserlass des Jahres 2023 vorgesehen, an die hessischen Städte verteilt hat, um ca. 3,9 Mio. Euro niedriger als wir im letzten Jahr für 2025 prognostiziert hatten.
Nach der derzeitigen Berechnung mussten wir für den Planungszeitraum bis 2028 keine Kompensationsumlage nach § 40c FAG einplanen.
e. Finanzerträge: Aufgrund der Wirtschaftslage gehen wir bei den Finanzerträgen von einem Rückgang der Beteiligungserlöse um ca. 1,1 Mio. Euro aus und haben einen Ertrag in Höhe von ca. 3,3 Mio. Euro angesetzt.
2. Wesentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
Mit den Veränderungen bei den Erträgen sind auch Veränderungen bei den Aufwendungen verbunden.
a. Personal- und Versorgungsaufwand: Eine große Ausgabengruppe im Ergebnishaushalt stellen die Personalaufwendungen mit rund 20,5 Mio. Euro dar. Gegenüber dem Planansatz 2024 steigen sie um ca. 300.000 Euro. Ursache hierfür sind im Wesentlichen Änderungen des Besoldungsgesetzes sowie Höhergruppierungen und Stufenaufstiege. Die Stellenzahl verringert sich gegenüber dem Jahr 2024 um 12 Stellen von 321 auf 309. Einzelheiten können Sie den Erläuterungen zum Stellenplan entnehmen. Eine Stellenbesetzungsliste zum 30.09. haben wir den Anlagen zum Stellenplan beigefügt.
b. Aufwand für Sach- und Dienstleistungen: Für Sach- und Dienstleistungen haben wir im Planentwurf ca.16,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das sind rund 400.000 Euro mehr als im Jahre 2024. Lassen Sie mich nur ein paar große Positionen aus diesem Bereich nennen, damit Sie einen Überblick bekommen: Die größte Position in Höhe von ca. 2,2 Mio. Euro sind die Aufwendungen für die Müllentsorgung, gefolgt von den Aufwendungen für die Instandhaltung von Sachanlagen, Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen in Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro, für die Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) werden ca. 1,6 Mio. Euro bereitgestellt. Im Energiebereich reduziert sich der Aufwand für Strom um ca. 300.000 Euro auf ca. 760.000 Euro und der Aufwand für Gas reduziert sich um ca. 200.000 Euro auf ca. 375.000 Euro.
c. Abschreibungen: Die Abschreibungen belaufen sich im Jahre 2025 auf nunmehr rund 4,86 Mio. Euro. Gegenüber dem Jahr 2024 ist dies eine leichte Steigerung von ca. 60.000 Euro. Allein im Bereich Wasser und Abwasser fallen Abschreibungen in Höhe von ca. 1,57 Mio. Euro an.
d. Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse: Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse haben wir mit rund 7,9 Mio. Euro veranschlagt. Das sind rund 300.000 Euro mehr als im Jahre 2024. Größte Position sind die Betriebskostenzuschüsse für die kirchlichen und freien Träger von Kindertagesstätten in Höhe von ca. 6,8 Mio. Euro.
e. Steueraufwendungen einschließlich Umlageverpflichtungen: Die Steueraufwendungen einschließlich der gesetzlichen Umlageverpflichtungen betragen ca. 26,1 Mio. Euro, das sind ca. 2,8 Mio. Euro mehr als im Jahre 2024. Wir haben derzeit eine Erhöhung von 5,03 % bei der Kreisumlage und eine Senkung von -1,55 % bei der Schulumlage eingeplant. Bei der Kreisumlage haben wir einen Aufwand von ca. 16,9 Mio. Euro und bei der Schulumlage einen Aufwand von ca. 7 Mio. Euro eingeplant. Die Steigerung gegenüber dem Jahr 2024 beträgt für beide Umlagen rund 3,1 Mio. Euro. Die Gewerbesteuerumlage beträgt rund 1,1 Mio. Euro, die Heimatumlage rund 744.000 Euro und die Umlage für den Regionalverband Frankfurt RheinMain beträgt 110.000 Euro. Betrachten wir noch einmal die Steuererträge, so sehen wir, dass unser Ertrag aus den Gemeinschaftssteuern, d.h. die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, sowie der Familienleistungsausgleich mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rund 18,7 Mio. Euro nicht auskömmlich ist, um die Kreis- und Schulumlage in Höhe von ca. 24 Mio. Euro zu finanzieren. Dies zeigt uns, dass Bund und Land zwingend gefordert sind, die dramatischen kommunalen Finanzen zu stabilisieren und zu sichern.
f. Zinsaufwendungen: Für Zinsaufwendungen sind ca. 688.000 Euro eingeplant, sie werden nach der mittelfristigen Ergebnisplanung, aufgrund der geplanten Investitionen in den kommenden Jahren, im Jahre 2028 voraussichtlich auf ca. 879.000 Euro steigen.
g. Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit: Die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit ist schon immer ein Schwerpunkt unserer städtischen Politik. Das Budget des Fachdienstes 1200 Soziales ist mit seinen Kindereinrichtungen ein großer Einzeletat und hat einen Zuschussbedarf nach der internen Leistungsverrechnung von ca. 17,5 Mio. Euro.
Der Aufwand für die Kinderbetreuung stieg in den letzten Jahren kontinuierlich und wird auch in der Zukunft einen großen Anteil des Aufwands einnehmen. Wir haben die Kinderbetreuung signifikant verbessert und müssen sie weiterhin ausbauen, diese Maßnahmen kosten Geld! Hatten wird im Jahr 2015 noch Aufwendungen in Höhe von rund 5,7 Mio. Euro und einen Zuschussbedarf in Höhe von ca. 4,1 Mio. Euro, so betragen die Aufwendungen im Jahr 2025 ohne interne Leistungsverrechnung schon ca. 19,6 Mio. Euro und der Zuschussbedarf wird sich auf 15,3 Mio. Euro erhöhen.
3. Investitionen
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
kommen wir zu den Investitionen. Im kommenden Jahr wollen wir – einschließlich Zuweisungen und Zuschüssen – ca. 6,5 Mio. Euro investieren. Bei der Zusammenstellung der Investitionen haben wir uns gefragt, was realisierbar ist und haben den Fokus auf den Bereich der Infrastruktur gelegt.
Für den Bereich der Straßen und der leitungsgebundenen Infrastruktur stellen wir ca. 2,6 Mio. Euro bereit. Hiervon entfallen ca. 590.000 Euro auf den Straßenbau. 350.000 Euro für die Erneuerung der Ludwigstraße ist hierbei die größte Auszahlungsposition. Rund 1,2 Mio. Euro haben wir in die Ertüchtigung und Modernisierung der Abwasserentsorgung und ca. 770.000 Euro in die Wasserversorgungseinrichtung eingeplant. 1,7 Mio. Euro stellen wir für den Erwerb des Grundstücks und weitere 250.000 Euro für die Planung des neuen Feuerwehrhauses bereit. 125.000 Euro sind für die Sanierung des Außengeländes der evangelischen Kita vorgesehen.
Auf der Einzahlungsseite sind ca. 1,9 Mio. Euro aus Zuschüssen und Beiträgen eingeplant, so dass 4,6 Mio. Euro über Kredite zu finanzieren sind. Für die Jahre 2026 – 2028 sind Investitionen mit einer Gesamtsumme von ca. 8,8 Mio. Euro geplant. Die einzelnen Maßnahmen können Sie detailliert - wie gewohnt - dem Investitionsprogramm und aufgeschlüsselt den Budgets und Produkten entnehmen.
4. Kredite und Verschuldungen
Im Finanzhaushalt des Jahres 2025 haben wir Kredite in Höhe von rund 4,6 Mio. Euro für Investitionen vorgesehen. In der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2026 – 2028 Kreditmittel für die Investitionen von rund 8,5 Mio. Euro erforderlich. Hierin sind allein in den Bereichen Wasser- und Abwasserentsorgung Investitionen in Höhe von ca. 4,9 Mio. Euro enthalten. Im Feuerwehrhaus sind wir im Plan. Für den Bau des neuen Feuerwehrhauses haben wird die Mittel für den Grunderwerb in Höhe von bis zu 1,7 Mio. Euro und Planungskosten in Höhe von 250.000 Euro veranschlagt. Weitere Mittel haben wir derzeit noch nicht vorgesehen, da der Erwerb des Grundstücks und die Bebauungsplanung für das vorgesehene Gebiet wesentliche Voraussetzungen für die weitere Planung und die Mittelbereitstellung sind.
Wir dürfen nicht übersehen, dass den Investitionskrediten auch ein erhebliches Vermögen gegenübersteht. In der Bilanz des Jahres 2023 belaufen sich das immaterielle und das Sachanlagen-Vermögen auf rund 112,98 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf ca. 33 Mio. Euro.
Die eingeplanten Kassenkredite dienen derzeit nicht nur der Liquiditätssicherung, sondern müssen auch noch zur Deckung der Defizite dieses Haushaltsjahrs vorgesehen werden. Derzeit ist vorgesehen, dass diese im Jahr 2028 wieder getilgt sind.
5. Sonstige Änderungen in der Haushaltssatzung und in den Bewirtschaftungsgrundsätzen
Wir haben in § 8 der Haushaltssatzung den Betrag der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 100 HGO von 15.000 Euro auf 50.000 Euro angepasst. Der bisherige Betrag, der noch aus der kameralen Zeit kam, war angesichts der Budgetplanung und der Aufwandsteigerungen in den letzten Jahren nicht mehr zeitgemäß. Entsprechend sind die Bewirtschaftungsgrundsätze angepasst worden. Wir halten diesen Betrag für ein ausgewogenes Maß zwischen dem Budgetrecht der Stadtverordnetenversammlung und der Flexibilität des doppischen Haushaltsrechts.
6. Haushaltssicherungskonzept
Wir haben ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssen. In diesem haben wir 36 Maßnahmen aufgeführt, u.a. die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 380 % auf 400 % ab dem Jahr 2026, die wir zur Sicherung dieses und der kommenden Haushalte eingeplant haben, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2025 zu erreichen.
II. Kommunale Finanzen in der Zukunft
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
der Blick in die Zukunft ist noch schwieriger geworden, die wirtschaftliche Situation in Deutschland ist angespannt. Das Präsidium des Hessischen Städtetags hat in seiner Pressemitteilung vom 20.06.2024 bereits darauf hingewiesen, dass die Städte in Hessen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen und sie den zweitschwächsten Platz in Sachen Finanzierungssaldo aller Flächenländer belegen. Dieses appellierte daher eindrücklich an das Land Hessen und den Bund die katastrophale Finanzlage der Kommunen endlich ernst zu nehmen und bekräftigt, dass die Kommunen keine weiteren Aufgabenzuweisungen brauchen, sondern eine auskömmliche Finanzausstattung für Investitions- und Betriebskosten gleich für welche Aufgabenart und eine schonungslose Aufgabenkritik.
Es bleibt unsere gemeinsame Verantwortung und wir alle sind gefordert, solidarisch zusammenzustehen und durch gemeinsame Anstrengungen eine nachhaltige Haushaltssituation zu schaffen und die Lebensqualität in unserer Stadt langfristig zu sichern. Infrastrukturmaßnahmen werden in den nächsten Jahren im Vordergrund der Haushaltsplanung sein, der Spielraum für politische Entscheidungen im Bereich der freiwilligen Leistungen wird kaum noch vorhanden sein. Ich bitte deshalb um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Lassen Sie mich mit einem Zitat von Johannes Bernhard Oebbecke (emeritierter Professor der Westfälischen Wilhelms-Universität) schließen: „Die Pflicht zum Haushaltsausgleich geht allen anderen Pflichten vor, weil auf die Dauer keine Pflicht mehr erfüllt werden kann, wenn der Haushaltsausgleich nicht gelingt.“ Abschließend möchte ich - auch im Namen des Bürgermeisters Steffen Ball - die Gelegenheit nutzen, meinen Dank allen Mitarbeitenden der Verwaltung auszusprechen, die an der Erstellung des Haushalts beteiligt waren. Mein besonderer Dank gilt jedoch der Kollegin und den Kollegen der Kämmerei, Frau Mareike Kumpe, Herrn Robert Hennersdorf und Herrn Denis Schmidt, die dieses Werk mit großem persönlichem Einsatz erstellt haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Haushaltsrede in der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 5. Februar 2025)
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