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Rede zur Einbringung des Haushalts 2026/2027 des Ersten Stadtrats Uwe Michael Hajdu
Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu.
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren,
dies ist mein letzter Haushalt, den ich Ihnen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorlege. Er stellt gleichsam ein Novum dar, denn es ist mein erster Doppelhaushalt. Wir haben uns hierzu entschieden, um den Übergang nach meinem Ausscheiden am Ende dieses Jahres, dem Ausscheiden des Leiters der Finanzabteilung im Oktober, dem Beginn der neuen Amtszeit des neu gewählten Ersten Stadtrats und den Dienstantritt der neuen Leitung der Finanzabteilung zu erleichtern.
Lassen Sie mich auch noch zuvor ein paar allgemeine Bemerkungen zu der wirtschaftlichen Lage der Städte, Gemeinden und der Landkreise in unserem Land machen.
Jasper von Altenbockum hat in seinem Kommentar in der FAZ am 29.10.2025 sehr deutlich die Situation der Kommunen dargestellt. Er schreibt, die Lage der Kommunen sei vor allem durch Sozial- und Personalausgaben so aussichtslos geworden und an Gestaltung sei kaum noch zu denken. Die Defizite in den Städten und Gemeinden seien durch rapide steigende Kosten in der Sozialhilfe, in der Jugendhilfe und in der Eingliederungshilfe entstanden – jeweils durch Standards, die nicht von Kommunen, sondern von Bund und Ländern spendiert würden, ohne auf die Kosten zu achten. Pralinen wie das Deutschlandticket kämen obendrauf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir Kommunen benötigen eine nachhaltige Finanzierung. In der „Mainhäuser Erklärung“ vom September 2025 forderten die Bürgermeister und Beigeordneten der Kreisversammlung Offenbach im Hessischen Städte- und Gemeindebund:
1. Die Stärkung der kommunalen Einnahmen durch die Erhöhung der kommunalen Anteile an der Einkommensteuer um 10 Prozentpunkte – finanziert durch einen gleichzeitigen hälftigen Verzicht von Bund und Ländern, ohne zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.
2. Die Sicherung des kommunalen Finanzausgleichs durch die Forderung, dass keine Verschlechterung beim Finanzvolumen des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen darf.
3. Eine verlässliche Umsetzung des Konnexitätsprinzips, durch konsequente Finanzierung aller übertragenen Aufgaben, insbesondere in kostenintensiven Bereichen wie der Kinderbetreuung.
Es ist an der Zeit, offen über die Herausforderungen zu sprechen, die vor uns liegen. Unsere Stadt hat mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen, die nicht selbstverschuldet, sondern strukturell sind und uns vor schwierige Entscheidungen stellen. Den Städten und Gemeinden in Deutschland werden seit Jahren Aufgaben von Bund und Land übertragen, die sie nun finanziell überfordern. Das in dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Konnexitätsprinzip muss schnellsten umgesetzt werden und muss auch für die Aufgabenübertragungen aus der Vergangenheit zur Anwendung kommen. Auch wenn die Städte und Gemeinden vom Sondervermögen des Bundes bedacht
werden, so wissen wir noch nicht, wie groß der Anteil für Heusenstamm sein wird. In diesen Zeiten der finanziellen Unsicherheit ist es unvermeidlich, dass wir uns sowohl mit Kürzungen der Aufwendungen als auch mit Erhöhungen der Erträge in verschiedenen Bereichen auseinandersetzen mussten.
Wir wissen, wie herausfordernd dies ist. Es ist uns wichtig zu betonen, dass diese Maßnahmen nicht leichtfertig getroffen wurden. Sie sind das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung, um die finanzielle Stabilität unserer Stadt zu erhalten. Gleichwohl konnten wir die Deckungslücke im ordentlichen Ergebnis des Haushaltsjahr 2026 nur durch außerordentliche Erträge, durch den geplanten Verkauf von Anlagevermögen, ausgleichen.
Der Ihnen nun vorliegende Ergebnishaushalt des Doppelhaushalts weist für das Jahr 2026 ordentliche Erträge in Höhe von ca. 74,5 Mio. Euro und ordentliche Aufwendungen von rund 77,07 Mio. Euro auf. Das Defizit von ca. 2,5 Mio. Euro kann durch außerordentliche Erträge in Höhe von 2,8. Mio. Euro, die durch die Veräußerung von Anlagevermögen erzielt werden sollen, ausgeglichen und im Jahresergebnis ein Überschuss von ca. 316.000 Euro erzielt werden.
Das Haushaltsjahr 2027 weißt ordentliche Erträge in Höhe von ca. 77,2 Mio. Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von ca. 77,1 Mio. Euro aus, es bleibt ein Überschuss von ca. 91.000 Euro. Hinzu kommen auch außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen in Höhe von 3,7 Mio. Euro, so dass im Jahresergebnis ein Überschuss von ca. 3,8 Mio. Euro erwartet wird.
Auf eine zusätzliche Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B haben wir verzichtet, es bleibt bei dem im Dezember 2024 beschlossenen Empfehlungshebesatz des Landes Hessen mit 1327 %. Jedoch ist die Erhöhung des Gewerbesteuer Hebesatzes auf 400 % eingeplant, um zum einen die Gewerbesteuereinnahmen zu stabilisieren und zum anderen der Anhebung des Nivellierungshebesatzes für Gewerbesteuer im kommunalen Finanzausgleich von 357 % auf 381 % zu begegnen.
Aufgrund des defizitären ordentlichen Ergebnisses im Jahr 2026 haben wir ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und diesem Haushaltsentwurf beigefügt.
In der mittelfristigen Ergebnisplanung können wir den Ausgleich im ordentlichen Ergebnis ab dem Jahr 2027 wieder erreichen und mit dem Abbau der Liquiditätskredite beginnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Dr. André Berghegger, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, kommentierte im Oktober 2025 die Steuerschätzung für Bund, Länder und Kommunen dahingehend, dass die Städte und Gemeinden trotz Steuerplus finanziell massiv unter Druck blieben und es keinen Grund gäbe, sich durch
diese Zahlen beruhigen zu lassen.
Dies vorausgeschickt, möchte ich Ihnen die wesentlichen Eckpunkte des Doppelhaushaltes 2026-2027 erläutern.
I. Wie sehen die Eckpunkte des Doppelhaushaltes 2026-2027 aus?
1. Wesentliche Erträge des Ergebnishaushaltes
a. Erträge aus Steuern: Für den Doppelhaushalt 2026-2027 erwarten wir im Jahr 2026 ein Gesamtsteueraufkommen von rund 40 Mio. Euro. Im Vergleich zu 2025 ist das ein Rückgang um ca. 150.000 Euro. Für das Jahr 2027 erwarten wir eine Steigerung des Aufkommens auf ca. 41,3 Mio. Euro. Beim Gewerbesteueransatz haben wir für 2026 die Summe von 13 Mio. Euro und für 2027 ebenfalls ca. 13 Mio. Euro eingeplant. Das entspricht dem Ansatz von 2025, jedoch mit einem höheren Hebesatz. Der Einkommensteueranteil – 2026 mit ca. 16,29 Mio. Euro kalkuliert – liegt ein wenig unter dem Ansatz des vergangenen Jahres. 2027 rechnen wir mit ca. 17,1 Mio. Euro, ca. 800.000 Euro über dem Ansatz von 2026. Der Bereich der Umsatzsteuer steigt 2026 auf ca. 1,7 Mio. Euro, für 2027 prognostizieren wir einen Ertrag von ca. 2,1 Mio. Euro.
Der Grundsteuerhebesatz B bleibt gleich, wir haben für beide Jahre 8,9 Mio. Euro eingeplant. Dies sind ca. 400.000 Euro weniger als vor der Umstellung des Grundsteuerrechts. Die versprochene Aufkommensneutralität konnte jedoch nicht erreicht werden.
b. Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten: Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten sind in 2026 mit ca.1,6 Mio. Euro und in 2027 mit 1,5 Mio. Euro veranschlagt. Sie bewegen sich ähnlich der Ansätze der Vorjahre.
c. Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten: Die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten liegen im Jahr 2026 mit rund 13,5 Mio. Euro ca. 200.000 Euro höher als im Vorjahr. Im Jahr 2027 gehen diese um ca. 880.000 € auf 12,6 Mio. Euro zurück. Dies ist den geplanten Veränderungen im Bereich der Schulkindbetreuung
geschuldet.
d. Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen: Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen sowie allgemeinen Umlagen sind im Jahr 2026 mit ca. 12 Mio. Euro rund 4,6 Mio. Euro höher als im Jahr 2025. Für 2027 sind ca. 13,6 Mio. Euro eingeplant. Diese Position schwankt, sie wird maßgebend von den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich mitbestimmt. Im kommenden Jahr rechnen wir mit einer Zuweisung von ca. 9,8 Mio. Euro und 2027 mit ca. 11,4 Mio. Euro. Die Daten für 2026 basieren
derzeit aufgrund Hochrechnungen, da noch keine Mitteilung über die Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 durch das Hessische Finanzministerium erfolgt ist, diese wird Mitte November erwartet. Nach der derzeitigen Berechnung mussten wir für den Planungszeitraum bis 2028 keine Kompensationsumlage nach § 40c FAG einplanen.
e. Sonstige ordentliche Erträge: Als sonstige ordentliche Erträge sind für das Jahr 2026 2,3 Mio. Euro und für das Jahr 2027 2,1 Mio. Euro eingeplant. Hier sind u.a. Anteile, die dem Buchwert entsprechen, der geplanten Anlagenveräußerungen mit ca. 1,5 Mio. € für 2026 und 1,3 Mio. Euro für 2027 als Erträge eingeplant.
f. Finanzerträge: Aufgrund der Wirtschaftslage gehen wir bei den Finanzerträgen von einem Rückgang der Beteiligungserlöse um ca. 1 Mio. Euro aus und haben in 2026 einen Ertrag in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro angesetzt. Für 2027 erwarten wir wieder eine Steigerung um 1 Mio. Euro auf 3,3 Mio. Euro.
g. Außerordentliche Erträge: Als außerordentliche Erträge haben wir für das Jahr 2026 2,8 Mio. Euro und für 2027 3,7 Mio. Euro eingeplant. Hier sind die Erträge der Anlageveräußerungen eingeplant, die über dem Restbuchwert hinausgehen.
2. Wesentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
Mit den Veränderungen bei den Erträgen sind auch Veränderungen bei den Aufwendungen verbunden.
a. Personal- und Versorgungsaufwand: Eine große Ausgabengruppe im Ergebnishaushalt stellen die Personalaufwendungen im Jahr 2026 mit rund 19,3 Mio. Euro und im Jahr 2027 18 Mio. Euro dar. Gegenüber dem Planansatz 2025 fallen sie um ca. 1,2 Euro. Ursache hierfür sind die geplanten Veränderungen im Bereich der Schulkindbetreuung zum 01.08.2026. Die Personalkosten werden in diesem Bereich mit 7/12 eingeplant. Die entsprechenden Stellen werden im Stellenplan mit einem „kw – Vermerk“ versehen. Die Stellenzahl verringert sich gegenüber dem Jahr 2025 um 1 Stelle von 309 auf 308. Im Jahre 2027 reduziert sich die Stellenzahl um 42 Stellen von 308 auf 266 Stellen. Einzelheiten können Sie den Erläuterungen zum Stellenplan entnehmen.
b. Aufwand für Sach- und Dienstleistungen: Für Sach- und Dienstleistungen haben wir im Planentwurf 2026 ca.15,4 Mio. Euro und im Jahr 2027 14,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Gegenüber dem Jahr 2025 sind dies im Jahr 2026 rund 950.000 Euro und im Jahr 2027 noch einmal 1,1 Mio. Euro weniger. Die Reduzierung ist im Wesentlichen dem teilweisen Wegfall der Schulkindbetreuung in 2026 und kompletten Wegfall in 2027 geschuldet. Im Übrigen war bereits in der mittelfristigen Haushaltplanung des Jahres
2025 eine deutliche Reduzierung der Aufwände eingeplant. Lassen Sie mich nur ein paar große Positionen aus diesem Bereich nennen, damit Sie einen Überblick bekommen: Die größte Position in Höhe von ca. 2,2 Mio. Euro ist für die Aufwendungen für die Müllentsorgung in 2026 und in 2027 eingeplant, gefolgt von den Aufwendungen für die Instandhaltung von Sachanlagen, Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen in Höhe von jeweils ca. 1,6 Mio. Euro in 2026 und in 2027, für die Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) werden ca. 2 Mio. Euro in 2026 und 1,2 Mio. Euro in 2027 bereitgestellt. Im Energiebereich reduziert sich der Aufwand für Strom um ca. 60.000 Euro auf ca. 700.000 Euro in 2026 und steigt in 2027 auf 717.000 Euro und der Aufwand für Gas reduziert sich leicht auf ca. 370.000 Euro in 2026 und steigt in 2027
auf 378.000 Euro.
c. Abschreibungen: Die Abschreibungen belaufen sich in den Jahren 2026-2027 auf nunmehr rund 5,1 Mio. Euro in 2026 und 5 Mio. Euro in 2027. Gegenüber dem Jahr 2025 ist dies eine Steigerung von ca. 250.000 Euro in 2026. Allein im Bereich Wasser und Abwasser fallen in beiden Haushaltsjahren Abschreibungen in Höhe von jeweils ca. 1,7 Mio. Euro an.
d. Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse: Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse haben wir mit rund 7,8 Mio. Euro in 2026 und 9,3 Mio. Euro in 2027 veranschlagt. Die Steigerung in 2027 resultiert aus der geplanten Trägerveränderung im Bereich der Schulkindbetreuung. Unter dieser Position werden zukünftig die Aufwendungen dargestellt.
e. Steueraufwendungen einschließlich Umlageverpflichtungen: Die Steueraufwendungen einschließlich der gesetzlichen Umlageverpflichtungen betragen ca. 25,4 Mio. Euro in 2026 und 26,2 Mio. Euro in 2027, das sind 2026 ca. 600.000 Euro weniger als im Jahre 2025. Wir haben derzeit keine Veränderung bei der Kreisumlage und Schulumlage
eingeplant. Im Zuge der Aktualisierung der Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Mitte November 2025 bekommen wir auch die aktuellen Grundlagen für die Berechnung dieser Umlagen. Gleichzeitig werden wir auch die Veränderungen, die durch den Kreis kommuniziert wurden, aktualisieren. Bei der Kreisumlage haben wir einen Aufwand von ca. 16,3 Mio. Euro in 2026 und 16,8 in 2027 und bei der Schulumlage einen Aufwand von ca. 6,7 Mio. Euro in 2026 und 6,9 Mio. Euro in 2027 eingeplant. Die Gewerbesteuerumlage beträgt in beiden Jahren rund 1,3 Mio. Euro bzw. ca. 1,4 Mio. Euro, die Heimatumlage beträgt für beide Jahre rund 800.000 Euro und die Umlage für den Regionalverband Frankfurt RheinMain beträgt 110.000 Euro für beide Jahre. Betrachten wir noch einmal die Steuererträge, so sehen wir, dass unsere Erträge aus den
Gemeinschaftssteuern, d.h. die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, sowie der Familienleistungsausgleich mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rund 19 Mio. Euro in 2026 und 20,3 Mio. Euro in 2027 nicht auskömmlich sind, um die Kreis- und Schulumlage in Höhe von ca. 23,1 Mio. Euro in 2026 und 23,8 Mio. in 2027 zu finanzieren. Dies zeigt uns noch einmal deutlich, dass Bund und Land zwingend gefordert sind, die dramatischen kommunalen Finanzen zu stabilisieren und zu sichern.
f. Zinsaufwendungen: Für Zinsaufwendungen sind ca. 1,1 Mio. Euro in 2026 und 1,2 Mio. Euro in 2027 eingeplant, sie werden nach der mittelfristigen Ergebnisplanung, aufgrund der geplanten Investitionen in den kommenden Jahren, im Jahre 2029 voraussichtlich auf ca. 1,3 Mio. Euro steigen.
3. Investitionen
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
kommen wir zu den Investitionen. Im kommenden Jahr wollen wir – einschließlich Zuweisungen und Zuschüssen – ca. 5,9 Mio. Euro investieren. Für das Jahr 2027 sind Investitionen in Höhe von 3,6 Mio. Euro eingeplant. Bei der Zusammenstellung der Investitionen haben wir uns gefragt, was realisierbar ist und haben den Fokus auf den Bereich der Infrastruktur gelegt. Für den Bereich der Straßen und der leitungsgebundenen Infrastruktur stellen wir ca. 3,5 Mio. Euro in 2026 und 2,8 Mio. Euro in 2027 bereit. Hiervon entfallen ca. 1,18 Mio. Euro in 2026 und 1,09 Mio. Euro in 2027 auf den Straßenbau. Weitere 400.000 Euro sind für die Erneuerung der Ludwigstraße in 2026 und 170.000 Euro in 2027 eingeplant. 300.000 Euro sind für den Straßenbau in der Ostpreußenstraße in 2026 und 500.000 Euro in 2027 zur Verfügung gestellt. 1,38 Mio. Euro haben wir für die Ertüchtigung und Modernisierung der Abwasserentsorgung und 980.000 Euro für die Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2026 eingeplant. Für 2027 stellen wir 1,27 Mio. Euro für die Abwasserentsorgung und 470.000 Euro für die Wasserversorgung zur Verfügung. 600.000 Euro stellen wir für die Beschaffung eines neuen Löschfahrzeugs zur Verfügung. 250.000 Euro sind für die Sanierung der Kita Murmel und 225.000 Euro für die Erneuerung der Fassadenbeleuchtung des Schlosses vorgesehen.
Auf der Einzahlungsseite sind ca. 760.000 Euro aus Zuschüssen und Beiträgen für 2026 und ca. 130.000 Euro für 2027 eingeplant, darüber hinaus sind für das Jahr 2026 Einzahlungen durch Anlageveräußerungen in Höhe von ca. 2,8 Mio. Euro eingeplant, so dass 2026 ca. 2,3 Mio. Euro über Kredite zu finanzieren sind. Bedingt durch die geplanten Anlageveräußerungen in Höhe von ca. 3,8 Mio. Euro sind für das Jahr 2027 keine Kredite eingeplant, da durch den geplanten Verkaufserlös die Investitionen finanziert werden können. Für die Jahre 2028-2029 sind Investitionen mit einer Gesamtsumme von ca. 2,9 Mio. Euro geplant. Die einzelnen Maßnahmen können Sie detailliert - wie gewohnt - dem Investitionsprogramm und aufgeschlüsselt den Budgets und Produkten entnehmen.
4. Kredite und Verschuldungen
Im Finanzhaushalt der Jahre 2026-2027 haben wir nur Kredite in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro für Investitionen im Jahr 2026 vorgesehen. Aufgrund der Veräußerung von Anlagevermögen und der darauf geplanten Einzahlungen ist für das Jahr 2027 keine Kreditaufnahme vorgesehen. In den darauffolgenden Haushaltsjahren werden wieder Kreditmittel benötigt. Wir dürfen nicht übersehen, dass den Investitionskrediten auch ein erhebliches Vermögen gegenübersteht. In der Bilanz des Jahres 2024 belaufen sich das immaterielle und das Sachanlagen-Vermögen auf rund 113,47 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf ca. 37 Mio. Euro. Die eingeplanten Kassenkredite in Höhe von 16 Mio. Euro dienen nicht nur der Liquiditätssicherung, sondern müssen auch noch zur Deckung des Defizits des jetzigen Haushaltsjahrs vorgesehen werden. Derzeit können wir sie nicht bis 2029 tilgen, wir erwarten jedoch, sie von ca. 8 Mio. Euro am Ende des Jahres 2025 auf ca. 4,9 Mio. Euro am Ende des Jahres 2029 zu reduzieren.
5. Haushaltssicherungskonzept
Wir haben ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssen. In diesem haben wir Maßnahmen aufgeführt, die Veräußerung von Anlagevermögen, konkret geht es hier um unsere städtischen Wohnimmobilien, allein hierdurch erwarten wir in der Summe Einzahlungen von rund 10,7 Mio. Euro. Darüber hinaus sollen die Neukonzeptionierung bzw. Optimierung des Stellenbesetzungsverfahrens und durch Aufwandsneubestimmung bei den freien und konfessionellen Trägern – durch einkommensabhängige Beiträge – Ergebnisverbesserungen erzielt werden, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2026 und 2027 zu erreichen. Den Finanzstatusbericht können wir Ihnen noch nicht vorlegen, da wir – bedingt durch die noch ausstehende Mitteilung des kommunalen Finanzausgleiches durch das Land Hessen – diesen noch nicht abschließen können. Bei dem Finanzstatusbericht handelt es sich um eine Onlineanwendung, welche die Haushaltsdaten unmittelbar der Kommunalaufsicht zur Verfügung stellt. Seitens der Kommunalaufsicht wurde uns mitgeteilt, dass die Übermittlung jedoch erst nach Beschluss des Haushaltes erfolgen soll. Wir wollen Ihnen jedoch in der letzten Haupt- und
Finanzausschusssitzung einen Entwurf vorlegen.
II. Kommunale Finanzen in der Zukunft
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
der Blick in die Zukunft ist noch schwieriger geworden, die wirtschaftliche Situation in Deutschland ist angespannt. Im August 2025 haben die Präsidenten der kommunalen
Spitzenverbände in Deutschland, Oberbürgermeister Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Landrat Dr. Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Bürgermeister Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund), darauf aufmerksam gemacht, dass sie seit Jahren darauf hinweisen, dass die kommunalen Finanzen sich in einer strukturellen Schieflage befänden. Das ganze Ausmaß werde immer deutlicher sichtbar. Defizite in nie gekannter Höhe würden sich auftürmen, absehbar steigende Kassenkredite würden eine Zins-Schulden-Spirale einläuten und die Investitionen würden zusammenschrumpfen. Die föderale Finanzarchitektur sei völlig aus dem Gleichgewicht geraten. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Es bleibt unsere gemeinsame Verantwortung und wir alle sind gefordert, solidarisch zusammenzustehen und durch gemeinsame Anstrengungen eine nachhaltige Haushaltssituation zu schaffen und die Lebensqualität in unserer Stadt langfristig zu sichern. Infrastrukturmaßnahmen werden in den nächsten Jahren im Vordergrund der Haushaltsplanung stehen, der Spielraum für politische Entscheidungen im Bereich der freiwilligen Leistungen wird kaum noch vorhanden sein.
Ich bitte deshalb um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Abschließend möchte ich - auch im Namen des Bürgermeisters Steffen Ball - die Gelegenheit nutzen, meinen Dank allen Mitarbeitenden der Verwaltung auszusprechen, die an der Erstellung des Haushalts beteiligt waren. Mein besonderer Dank gilt jedoch der Kollegin und den Kollegen
der Kämmerei, Frau Mareike Kumpe, Herrn Robert Hennersdorf und Herrn Denis Schmidt, die dieses Werk mit großem persönlichem Einsatz erstellt haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Haushaltsrede in der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 5. November 2025)
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