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Friedhof: Pflege der Urnenrasen- und Stelenanlagen - Grabschmuck entfernen
Friedhof Heusenstamm. (Foto: R. Dinkelborg/Magistrat)
Die Urnenrasengräber des Friedhofs Heusenstamm gehören zu den Grabstätten, die keinen Pflegeaufwand für die Angehörigen mit sich bringen. Die Pflege der Anlagen sowie der im Umfeld befindlichen Wege, Grünflächen und Bäume obliegt grundsätzlich der Stadt.
Die gültige Friedhofsordnung sieht vor, dass direkt nach Beisetzungen in geringem Umfang (längstens für die Dauer von einer Woche) Blumenschmuck oder Kerzen abgestellt/-gelegt werden dürfen. Spätestens nach Ablauf der Wochenfrist sind diese von den Angehörigen in den eigens dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen. In der Regel werden diese Vorgaben von den Angehörigen auch eingehalten und entsprechend umgesetzt. Nimmt es aber doch einmal Überhand und werden die Rasenflächen durch verschiedene Gegenstände zugestellt, dann sorgen die Friedhofsmitarbeiter*innen dafür, dass etwas auf- oder weggeräumt wird, oder sie entfernen den Grabschmuck ohne Ankündigung.
Aufgrund der anstehenden notwendigen Pflegemaßnahmen auf der Anlage sollten die Nutzungsberechtigten ihren Grabschmuck bis zum 15. Februar entfernen. Dies gilt auch für die Entfernung des Grabschmucks an den Stelenanlagen, deren Pflege ebenfalls turnusmäßig ansteht.
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