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Pflege der Urnenrasen- und Stelen-Anlagen: Grabschmuck bis 18. Februar entfernen

Friedhof Heusenstamm. (Foto: R. Dinkelborg/Magistrat)
Friedhof Heusenstamm. (Foto: R. Dinkelborg/Magistrat)

Die Urnenrasengräber des Friedhofs Heusenstamm gehören zu den Grabstätten, die keinen Pflegeaufwand für die Angehörigen mit sich bringen. Die Pflege der Anlagen sowie der im Umfeld befindlichen Wege, Grünflächen und Bäume obliegt grundsätzlich der Stadt.

Aufgrund der anstehenden notwendigen Pflegemaßnahmen auf der Anlage sollten die Nutzungsberechtigten ihren Grabschmuck bis zum 18. Februar entfernen. Dies gilt auch für die Entfernung des Grabschmucks an den Stelen-Anlagen, deren Pflege ebenfalls turnusmäßig ansteht.

Die gültige Friedhofsordnung sieht vor, dass direkt nach Beisetzungen in geringem Umfang (längstens für die Dauer von einer Woche) Blumenschmuck oder Kerzen abgestellt/-gelegt werden dürfen. Spätestens nach Ablauf der Wochenfrist sind diese von den Angehörigen in den eigens dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen. In der Regel werden diese Vorgaben von den Angehörigen auch eingehalten und entsprechend umgesetzt. Nimmt es aber doch einmal Überhand und werden die Rasenflächen durch verschiedene Gegenstände zugestellt, dann sorgen die Friedhofsmitarbeiterinnen und - mitarbeiter dafür, dass etwas auf- oder weggeräumt wird, oder sie entfernen den Grabschmuck ohne Ankündigung.

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