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Bundestagswahl am 23. Februar: Verkürzte Fristen für Briefwahl

Am Sonntag, 23. Februar, sind rund 12.870 wahlberechtigte Heusenstammerinnen und Heusenstammer zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags aufgerufen. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl sind die Fristen in diesem Jahr kürzer als gewohnt.

So können die Stimmzettel erst nach Zulassung der Wahlvorschläge (Listen der Bewerberinnen und Bewerber) vom Landeswahlleiter gedruckt werden; diese Frist endet 2025 erstmals 24 Tage vor der Wahl und nicht wie üblich 52 Tage vor der Wahl. Der vom Kreiswahlleiter für die Städte und Gemeinden im Kreis Offenbach zugesagte Termin für die Zustellung der Stimmzettel ist Freitag, 7. Februar.

Wahlbenachrichtigungen sind bereits unterwegs

Die Wahlbenachrichtigungen sind seit dem 13. Januar per Post unterwegs; sie sollten bis spätestens 2. Februar im Briefkasten der wahlberechtigten Personen in Heusenstamm und Rembrücken liegen. Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt im Rathaus, Im Herrngarten 1, in Verbindung setzen.

Der Wahlbenachrichtigung ist die wahlberechtigte Person mit Wählernummer sowie der zugeordnete Wahlbezirk und das Wahllokal zu entnehmen.

Briefwahl beantragen für die vorgezogene Bundestagswahl

Für die Briefwahl bedeuten die genannten Termine, dass die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln frühestens ab Montag, 10. Februar, vom städtischen Wahlamt ausgehändigt beziehungsweise verschickt werden können.

Das heißt, dass für die Briefwahl – Versand der Unterlagen an die Wählerin/den Wähler plus Bearbeitungszeit Zuhause plus Rücksendung der Unterlagen an das Wahlamt - lediglich zwei Wochen zur Verfügung stehen. Spätestens am Sonntag, 23. Februar, 18.00 Uhr, müssen alle Wahlunterlagen wieder im Wahlamt im Rathaus eingegangen sein.

Seit Versand der Wahlbenachrichtigungen am 13. Januar können Briefwahlanträge im Wahlamt beantragt werden; die Wahlscheine für die Briefwahl werden bereits von den Mitarbeiterinnen des Wahlamts vorbereitet. Alle Briefwahlanträge, die bis zum 7. Februar im Wahlamt eingegangen sind, werden am 10. und 11. Februar final bearbeitet und zum Versand an die Deutsche Post übergeben; die Briefwahlanträge werden mit absoluter Priorität behandelt.

Alle Anträge, die nach dem 7. Februar eingehen, werden nach ihrem Eingang bearbeitet. Je nach Antragsdatum wird die Zeit bis zum Rückversand der von den Bürgerinnen und Bürgern ausgefüllten Wahlunterlagen an das Wahlamt immer knapper.

Bürgerinnen und Bürger, die ganz sicher gehen wollen, dass ihre Stimmabgabe per Briefwahl Berücksichtigung findet, sollten also schnellstmöglich den Briefwahlantrag stellen:

  • online über heusenstamm.de: Hier Briefwahl beantragen
  • elektronisch per Mail an wahlen@heusenstamm.de
  • zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Rathaus, Im Herrngarten 1

Das letzte Datum für Briefwahlanträge ist Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr.

Empfehlung: Briefwahl im Briefwahllokal

Je nach individuellem Briefwahl-Antragsdatum wird empfohlen die Briefwahl im Briefwahllokal im Rathaus durchzuführen. Im Briefwahllokal, das erstmals zwei Wahlkabinen vorhält, kann direkt im Rathaus bis Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr, persönlich gewählt werden (vorab muss die Briefwahl beantragt werden).

Von Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 23. Februar, 18.00 Uhr, können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen dann nur noch in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.

Wer sich am Wahlsonntag spontan dazu entschließt, die Briefwahl nicht mehr durchführen zu wollen, kann mit dem Wahlschein auch im eigenen Wahllokal (siehe Wahlbenachrichtigung) wählen.

Ausführliche Infos zur Briefwahl und alles rund um die Wahl gibt es auf der Seite Wahlen.

Kontakt des Wahlamts

Wahlamt der Stadt Heusenstamm im Rathaus, Im Herrngarten 1, Telefon 06104 607-0, wahlen@heusenstamm.de.

Link:

Mehr Infos zu Wahlen

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Magistrat der Stadt Heusenstamm

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