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Kommunalwahlen am 15. März: Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs
Am Sonntag, 15. März 2026, sind rund 16.700 wahlberechtigte Heusenstammerinnen und Heusenstammer zu den Kommunalwahlen (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Ausländerbeirat) aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zur Wahl sind ausschließlich Bürgerinnen und Bürger berechtigt, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs
Die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten werden in der siebten und achten Kalenderwoche per Post zugestellt. Der Benachrichtigung ist zu entnehmen, in welchem Wahlbezirk und Wahllokal die/der einzelne Wahlberechtigte eingetragen ist und wählen darf. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 21 Tage vor der Wahl - in diesem Fall bis 22. Februar - im Briefkasten der wahlberechtigten Personen liegen.
Wer bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Heusenstamm unter der Telefonnummer 06104 607-0 oder per E-Mail über wahlen@heusenstamm.de in Verbindung setzen.
Damit die Wahlbenachrichtigung(en) zugestellt werden können, ist es wichtig, dass der heimische Briefkasten mit dem Namen der Person beziehungsweise aller Personen, die in einem Haushalt gemeldet und wahlberechtigt sind, versehen ist. Ein Firmenschild oder der Verweis auf ein Postfach ist dabei kein Ersatz für den/die Personennamen.
Briefwahl beantragen (Wahlschein)
Wer am Wahltag verhindert sein wird oder lieber ganz entspannt von zu Hause wählen möchte, sollte die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl nutzen. Hierfür wird ein Wahlschein benötigt, der ganz einfach über den abgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder aber über das städtische Internetportal auf heusenstamm.de (Bürger & Stadt > Verwaltung & Politik > Wahlen) beantragt werden kann. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich per E-Mail an wahlen@heusenstamm.de oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus, Im Herrngarten 1, vorgenommen werden. Anträge per Telefon sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme: Antrag über die Online-Funktion über heusenstamm.de oder über den direkten Link https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6438005.
Anschließend wird der Wahlschein mit je einem Stimmzettel für die Wahlen, für die die Bürgerin/der Bürger berechtigt ist, je einem amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels beziehungsweise der Stimmzettel, einem Wahlbriefumschlag (freigemacht durch die Stadtverwaltung zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen) und einem Merkblatt zur Briefwahl (Erläuterungen in Wort und Bild, wie die Stimmen per Briefwahl abgegeben werden) nach Hause geschickt.
Unbedingt beachtet werden muss, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlschein) auch wieder rechtzeitig im Rathaus eingehen; hier ist gegebenenfalls der Postweg mit einzurechnen. Letzter Termin zur Abgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus (nicht in den Wahllokalen!) ist der Wahlsonntag, 15. März, 18 Uhr. Briefwahlunterlagen, die am Wahlsonntag nach 18 Uhr im Rathaus eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.
Ausführliche Infos zur Briefwahl und alles rund um die Wahl gibt es auf der Seite Wahlen.
Kontakt des Wahlamts
Wahlamt der Stadt Heusenstamm im Rathaus, Im Herrngarten 1, Telefon 06104 607-0, wahlen@heusenstamm.de.
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