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Ganztagsbetreuung: Prüfung der Übergabe der gesamten städtischen Schulkindbetreuungen und des Hortes an den Kreis

Symbolbild: Der Hort Kinderburg in Heusenstamm.
Symbolbild: Der Hort Kinderburg in Heusenstamm.

Heusenstamm stellt Weichen: Schulkindbetreuung soll zum Kreis wechseln – Zukunftsfähige Strukturen für den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 – Schule und Betreuung wachsen zusammen: Mehr Kosteneffizienz, weniger Bürokratie, Rechtssicherheit durch zentrale Trägerschaft – Kontinuität für Mitarbeitende - Familien erhalten Planungssicherheit

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag, 26. August beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung einen Prüfauftrag zur Übergabe der gesamten städtischen Schulkindbetreuung mit den Einrichtungen „Die Schlossgespenster“ (Adalbert-Stifter-Schule), „Die 3 Freunde“ (Otto-Hahn-Schule) und die „Waldgeister“ (Matthias-Claudius-Schule) sowie des Hortes Kinderburg an den Kreis Offenbach als Schulträger – hier konkret an die Tochtergesellschaft Ganztagsbetreuung im Pakt gGmbH (GiP) mit Sitz in Heusenstamm – zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss würde der Magistrat beauftragt, vorbereitende organisatorische, personelle und finanzielle Schritte für die Übergabe zum Schuljahr 2026/2027 einzuleiten.

Mit dem Inkrafttreten des ab 2026 geltenden gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stehen die Kommunen und Schulträger vor der wichtigen Aufgabe, tragfähige und nachhaltige Strukturen für die schulische und außerschulische Betreuung zu etablieren und zu sichern. Der gesetzliche Anspruch setzt dabei einen verbindlichen Rahmen, um verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote zu garantieren. Die Stadt Heusenstamm gestaltet bereits seit längerer Zeit mit dem Kreis Offenbach und dem Staatlichen Schulamt diesen Prozess aktiv mit.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bietet aktuell die Gelegenheit, dass die Stadt gemeinsam mit Kreis, Schulen und der GiP eine umfassende, koordinierte und zukunftsweisende Betreuungslandschaft gestaltet. Denn nur durch eine enge Abstimmung aller Beteiligten können Ressourcen sinnvoll gebündelt, Prozesse optimiert und die Qualitätsentwicklung kontinuierlich vorangetrieben werden.

„Dass der Magistrat den Stadtverordneten die Übergabe unserer Schulkindbetreuungen und des Horts an den Kreis empfiehlt, hat zwei Hauptgründe: Wegen der kommunalen Haushaltskrise wollen wir weiter Prozesse optimieren, um mittel- bis langfristig Kosten zu senken. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung die Betreuung von Schulkindern in die Hand des Schulträgers gehört. So können einerseits unnötige Doppel- oder gar Dreifachstrukturen und -zuständigkeiten aufgelöst, eine bessere und zielgerichtetere Abstimmung von Schulen und Betreuungen etabliert sowie Synergien nachhaltig genutzt werden. Deshalb haben wir proaktiv Kontakt mit dem Schulträger aufgenommen, der die Trägergesellschaft GiP gegründet hat, um eben genau diese Aufgabe zu erfüllen,“ erklärt Bürgermeister Steffen Ball.

Ein aktuelles Beispiel ist die Organisation der Schulkindbetreuung an der Lindenschule, die bereits von der GiP getragen wird. Ball: „Die hier gesammelten Erfahrungen und vor allem das Wissen einer qualitativ hochwertigen Betreuungsstruktur der Stadt Heusenstamm mit äußerst engagierten Kolleginnen und Kollegen fließen in die zukünftige Weiterentwicklung und Entscheidungsfindung ein.“

Welche Chancen bietet die Übergabe?

Mit der Übergabe der städtischen Betreuungen für Schulkinder an den Kreis werden folgende Entwicklungsmöglichkeiten erwartet:

  • Ganzheitlicher, gemeinschaftlicher Ansatz:  Durch die vorbereitende Zusammenarbeit zwischen Stadt, Kreis, Schulen und GiP kann die Schulkindbetreuung konzeptionell abgestimmt und zukunftsfest weiterentwickelt werden.
  • Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung: Mit der Bündelung der Verwaltung bei einem zentralen Träger werden Verwaltungswege vereinfacht und die Betreuungseinrichtungen von bürokratischen Aufgaben entlastet.
  • Verbesserte Verzahnung von Schule und Betreuung: Die enge organisatorische, räumliche und inhaltliche Verknüpfung zwischen Schule und Betreuungseinrichtungen gewährleistet eine ganzheitliche Förderung der Kinder – sowohl im Unterricht als auch während der Betreuungszeiten.
  • Rechtssicherheit und Zukunftsfähigkeit: Nur durch stabile und tragfähige Strukturen lässt sich der gesetzlich verankerte Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Ein gemeinsamer Träger wie die GiP sichert diese Anforderungen ab.
  • Kosteneffizienz: Durch die Zentralisierung der Verwaltung und die Bündelung von Ressourcen können Kosten gesenkt, Doppelstrukturen abgebaut und Synergien nachhaltig genutzt werden. Dies wird in den kommenden Jahren positive Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.

Ball: „Mit der Erstellung einer entscheidungsreifen Vorlage durch den Magistrat erhalten die politischen Entscheiderinnen und Entscheider die notwendigen Fakten für eine sachgerechte Beschlussfassung im Interesse der Kinder, Familien und der gesamten Stadtgesellschaft. Wir gehen diesen Schritt, damit die Betreuung von Schulkindern zukunftsfähig, gut vernetzt und schulnah organisiert ist.“ Und die Frist läuft: Bis Ende dieses Jahres muss die Stadt ihr Interesse beim Kreis Offenbach offiziell bekundet haben.

Wer ist die Ganztagsbetreuung im Pakt gGmbH (GiP) und was sind ihre Aufgaben?

Die gemeinnützige Ganztagsbetreuung im Pakt gGmbH (GiP) ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Kreises Offenbach. Sie wurde im Sommer 2015 mit dem Ziel gegründet, ehrenamtlich Tätige in Fördervereinen von Schulen bei der Verwaltung von Geldern und der Einstellung von Personal zu entlasten. Ihre Angebote sind heute die Verwaltung von Landesmitteln für ganztägig arbeitende Schulen (langfristige Entlastung) sowie die Trägerschaft von Betreuungsangeboten an Schulen des Kreises.

Die GiP ist erst seit 2018 Trägerin von Schulkindbetreuungen und übernahm zu Beginn nur einzelne Trägerschaften im Kreisgebiet, hauptsächlich von Fördervereinen, die nicht mehr Träger sein wollten und konnten. Als Trägerin von Betreuungseinrichtungen ist die Gesellschaft Arbeitgeberin für alle in der Betreuung tätigen Mitarbeitenden. Sie gewährleistet zusammen mit dem Land Hessen, dem Kreis und der jeweiligen Kommune die Finanzierung des Angebots und verantwortet die gesamte Betreuungsleistung vor Ort samt Mittagstisch.

Perspektivisch ist vorgesehen, dass die GiP die Verantwortung für nahezu sämtliche Angebote der Schulkindbetreuung und Horte im Kreisgebiet übernimmt.
 

Infobox

Ab dem Schuljahr 2007/2008 erfolgte die Auflösung der damaligen Horte „Am Schloss“ und „Murmel“ und der Übergang an die Adalbert-Stifter-Schule und die Otto-Hahn-Schule – zunächst noch gemeinsam mit den jeweiligen Fördervereinen. Im August 2011 übernahm die Stadt an der Adalbert-Stifter-Schule und im April 2012 an der Otto-Hahn-Schule die alleinige Trägerschaft. Im Jahr 2019 folgte die Übernahme der Trägerschaft für die Schulkindbetreuung an der Matthias-Claudius-Schule in Rembrücken; diese wurde bis dahin vollständig durch den Förderverein angeboten.

Zur damaligen Zeit verliefen alle Bemühungen der Stadt, gemeinsam mit dem Kreis Offenbach Platzkapazitäten an den Schulen zu schaffen, ergebnislos. Daher wurde wegen der enormen Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Jahr 2014 in unmittelbarer Nähe zur Otto-Hahn-Schule der Hort Kinderburg mit 50 Plätzen eröffnet. Nur vier Jahre später wurde 2018 das Angebot um weitere 25 Plätze an drei Tagen ohne Mittagessen erweitert, was im März 2023 wieder aufgelöst wurde. Im Anschluss gingen 50 vollwertige Hortplätze an den Start. Auch an der Adalbert-Stifter-Schule erfolgten im Laufe der Jahre Erweiterungen des Angebots von anfangs 70 auf nunmehr 120 Betreuungsplätze.

Heute werden rund 350 Kinder von mehr als 60 Mitarbeitenden in den städtischen Schulkindbetreuungen und im Hort betreut.

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