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Spielplatz Schillerstraße vorübergehend gesperrt – Stadt informiert zum Eichenprozessionsspinner

Eiche mit einem Eichenprozessionsspinnernest.
Eiche mit einem Eichenprozessionsspinnernest.

Die Stadt Heusenstamm weist aus aktuellem Anlass auf den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner hin. Der Spielplatz Schillerstraße wurde am Freitag, 12. Juni 2026, vorsorglich gesperrt, nachdem an einem überhängenden Ast von einem Nachbargrundstück ein Befall mit Eichprozessionsspinnern festgestellt wurde.

Gesundheitsgefahr durch Brennhaare

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, dessen Raupen auf Eichen leben. Problematisch sind die feinen Brennhaare der Raupen, die bei Menschen und Tieren gesundheitliche Beschwerden auslösen können. Dazu zählen unter anderem Hautreizungen und Ausschläge, Augenreizungen, Husten oder Atembeschwerden.

Besonders wichtig: Auch alte Nester und Gespinste können noch über längere Zeit Brennhaare enthalten und damit gesundheitsschädlich sein.

So können sich Bürgerinnen und Bürger schützen

Die Stadt empfiehlt, bei einem möglichen Befall folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  • Eichenbäume sowie erkennbare Nester und Gespinste meiden.
  • Wege möglichst nicht verlassen.
  • Kinder und Haustiere besonders schützen und von betroffenen Bereichen fernhalten.
  • Raupen, Gespinste oder Nester nicht berühren.
  • Nach einem möglichen Kontakt Kleidung wechseln und waschen sowie gründlich duschen und die Haare waschen.
  • Bei gesundheitlichen Beschwerden ärztlichen Rat einholen. Bei schweren Reaktionen sollte umgehend der Rettungsdienst verständigt werden.

Derzeit verstärktes Auftreten im Stadtgebiet

In diesem Jahr wird in Heusenstamm, Obertshausen und den angrenzenden Waldgebieten ein verstärktes Auftreten des Eichenprozessionsspinners beobachtet. Die Stadt hat bereits im Mai vorbeugende Maßnahmen an sensiblen Standorten wie Spielplätzen, Kindertagesstätten, dem Schwimmbad und weiteren öffentlichen Flächen durchführen lassen.

Darüber hinaus werden gemeldete Nester auf städtischen Flächen aktuell durch Fachfirmen überprüft und bei Bedarf entfernt.

Wer ist zuständig?

  • Befall auf städtischen Flächen: Wird ein Befall auf öffentlichen Flächen innerhalb des Stadtgebietes festgestellt, ist der Fachdienst Umwelt, Forst & Klimaanpassung unter der Mailadresse stadtgruen@heusenstamm.de Ansprechpartner. Hinweise können gerne auch direkt über den Mängelmelder  gemeldet werden.
  • Befall an öffentlichen Aufenthaltsbereichen: Befindet sich ein Befall in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Aufenthaltsflächen wie Spielplätzen, Schulen oder anderen stark genutzten Bereichen, werden die zuständigen Stellen informiert und notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet.
  • Befall im Wald: Der Eichenprozessionsspinner gehört in Waldgebieten zu den sogenannten waldtypischen Gefahren. Das bedeutet, dass sein Vorkommen grundsätzlich Teil der natürlichen Gegebenheiten des Waldes ist. Aus diesem Grund werden in Waldflächen in der Regel keine Bekämpfungs- oder Entfernungsmaßnahmen durchgeführt; Waldbesitzerinnen und -besitzer sind in diesem Fall nicht verpflichtet, besondere Verkehrssicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Wer Waldgebiete betritt, sollte sich daher der möglichen Risiken bewusst sein und insbesondere während der Hauptsaison aufmerksam bleiben. Es wird empfohlen, auf den Wegen zu bleiben und den Kontakt mit Eichen, Raupen, Gespinsten oder Nesten zu vermeiden.
  • Befall auf Privatgrundstücken: Für die Beseitigung eines Befalls auf privaten Grundstücken sind die jeweiligen Grundstücks- oder Baumeigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich. Die Entfernung sollte ausschließlich durch geeignete Fachfirmen, beispielsweise aus den Bereichen Baumpflege oder Schädlingsbekämpfung, erfolgen.

Stadt bittet um Aufmerksamkeit

Die Stadt Heusenstamm bittet Bürgerinnen und Bürger, bei Spaziergängen und Aufenthalten im Freien aufmerksam zu sein und mögliche Befälle zu melden. Durch umsichtiges Verhalten und eine frühzeitige Meldung können Gesundheitsrisiken reduziert und notwendige Schutzmaßnahmen schnell umgesetzt werden.

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