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Neue Schutzstreifen in der Industriestraße: Markierungen im Oktober, neue Verkehrsregeln ab November
In diesen Tagen beginnen die Vorarbeiten für die neuen Markierungen (Schutzstreifen) in der Industriestraße. Die bestehenden Markierungen werden entfernt und neu vermessen. Im Anschluss daran wird abschnittsweise die neue Dauermarkierung von der Lessingstraße bis zur Dietzenbacher Straße beziehungsweise der Querung Waldweg aufgebracht. Wenn alles planmäßig verläuft, sollten die Arbeiten Ende des Monats beendet sein.
Ziel ist es, die Industriestraße fahrradfreundlicher zu machen und alle Verkehrsteilnehmenden auf Augenhöhe begegnen zu lassen. Das diesem Projekt zugrundeliegende Radverkehrskonzept wurde von der Hochschule Darmstadt erstellt und umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und zum Ausbau der Stadtmobilität in Heusenstamm. Zu den „kurzfristig“ umsetzbaren Maßnahmen zählen beispielsweise die Einordnung in die Radnetzfunktion, Markierungslösungen, das Absenken von Bordsteinen, die Einrichtung von Schutzstreifen (wie aktuell in der Industriestraße) sowie die Einrichtung von Fahrradstraßen.
Die Industriestraße weist in ihrem Verlauf unterschiedliche Fahrbahnbreiten auf, die von etwa sechs bis neun Meter reichen. Wegen der unterschiedlichen Breiten in Verbindung mit den gesetzlich vorgegebenen Mindestbreiten für die einzelnen Verkehrsteilnehmenden (Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende und motorisierter Verkehr) ist es derzeit nicht möglich, einen durchgängig markierten Schutzstreifen für den Radverkehr über die gesamte Straßenlänge regelkonform anzulegen. Aus diesem Grund wird die Industriestraße in drei Abschnitte mit verschiedenen Markierungsvarianten „unterteilt“:
- Abschnitt Lessingstraße bis Werner-von Siemens-Straße - Einjähriger Verkehrsversuch: Heusenstamm startet in der Industriestraße im Straßenabschnitt zwischen Lessingstraße und Werner-von-Siemens-Straße auf einer Länge von rund 500 Metern mit dem Anlegen von zwei Fahrradschutzstreifen (ein Streifen je Fahrtrichtung) einen einjährigen Verkehrsversuch. Normalerweise ist in Deutschland eine sogenannte Kernfahrbahnbreite (Breite ohne Schutz- oder Radfahrstreifen) von 4,50 Metern empfohlen. Da in der Industriestraße zur Absicherung der Radfahrenden aber zwei Schutzstreifen eingerichtet werden sollen, unterschreitet die verbleibende Fahrbahnbreite (Kernfahrbahn) von drei Metern die vorgeschriebene Mindestbreite. Für das Anlegen von zwei Schutzstreifen und die somit zeitlich begrenzte verringerte Restbreite der Kernfahrbahn musste sich die Stadt die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt einholen – deshalb auch Verkehrsversuch. Anderenfalls hätte nur ein Schutzstreifen in eine Fahrtrichtung angelegt werden dürfen. Da der Versuch mit einer Kernfahrbahnbreite von drei Metern einmalig ist, wird er von der Hochschule Darmstadt wissenschaftlich und ergebnisoffen begleitet.
- Abschnitt Werner-von-Siemens-Straße bis Thurn-und-Taxis-Straße: Hier ist die Einrichtung von Schutzstreifen wegen der Straßenverhältnisse grundsätzlich möglich. Da die Restfahrbahnbreite die Autofahrenden aber dazu verleiten könnte, sich auch mit Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes von 1,50 Meter gegebenenfalls an den Radfahrenden „vorbei zu quetschen“, werden hier ausschließlich regelkonform Piktogramme für Radfahrende markiert. Wegen der fehlenden Restfahrbreite würde trotz eines Schutzstreifens ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Radfahrende bestehen.
- Abschnitt Thurn-und-Taxis-Straße bis Ortseinfahrt/Querung Waldweg in Richtung Dietzenbach: Hier werden regelkonform beide Schutzstreifen für Radfahrende angelegt.
Was sich für Verkehrsteilnehmende ab 1. November 2023 ändert
Wenn die Markierungsarbeiten beendet und alle Verkehrsschilder an den richtigen Stellen aufgestellt sind, greifen ab Mittwoch, 1. November, die neuen Verkehrsregeln in der Industriestraße. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Im Abschnitt zwischen der Lessingstraße und der Werner-von-Siemens-Straße ist das Radfahren auf dem Gehweg, das schließt den rot gepflasterten Teil des Gehwegs mit ein, nicht mehr zulässig (Ausnahme: Kinder bis zehn Jahre). Die Beschilderung „Fußweg für Radfahrer freigegeben“ wird entfernt. Für Radfahrende stehen die neuen Schutzstreifen auf der Fahrbahn zur Verfügung.
- Im Gegensatz zum Radfahrstreifen ist der Schutzstreifen kein eigener Fahrstreifen, sondern Bestandteil der Fahrbahn; er wird auch Angebotsstreifen genannt. Dieser darf unter besonderer Vorsicht überfahren werden (zum Beispiel bei einem Überholmanöver), sofern Radfahrende nicht gefährdet werden. Eine durchgängige Nutzung von Pkw, Lkw oder Motorrädern ist aber nicht zulässig. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Parken und Halten auf Schutzstreifen (auch zum Be- und Entladen). Markiert ist der Schutzstreifen mit einer unterbrochenen zwölf Zentimeter breiten Linie.
- Im Abschnitt des Verkehrsversuchs sowie im weiteren Straßenverlauf werden die vorhandenen Parkbuchten von Quer- zu Längsparkern geändert, um das Konflikt- und Unfallpotenzial für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger beim Ein- und Ausparken zu reduzieren. Diese Änderung wird eine Einschränkung der Parkmöglichkeiten zur Folge haben.
- Die verringerte Restbreite betrifft die Fahrbahn für den motorisierten Verkehr. Da das Abstandsgebot von 1,50 Meter bei einem Überholvorgang eines Radfahrenden vorgeschrieben ist, müssen Auto- und Lkw- sowie Motorrad-Fahrende in diesem Bereich besonders aufmerksam sein, auf den Gegenverkehr achten und wenn es die Verkehrssituation erfordert, hinter den Radfahrenden abwarten, bis wieder Platz zum Überholen ist.
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