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Stadtpolitik: Nächste Sitzung der Stadtverordneten am 17. Dezember
Sitzungssaal im Rathaus.
Die letzte Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr findet am Mittwoch, 17. Dezember, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus, Im Herrngarten 1, statt; die Sitzung ist öffentlich.
Im Vorfeld des genannten Termins werden die Vorlagen aus den Fraktionen und der Stadtverwaltung in den einzelnen Ausschüssen (Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Kultur und Freizeit, Bau- und Verkehrsausschuss, Haupt- und Finanzausschuss) erörtert.
In dieser Sitzungsrunde werden unter anderem folgende Themen bearbeitet:
- Doppelhaushalt 2026/2027: Die Stadtverordneten beraten über die Beschlüsse des Haushaltsplans sowie des Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026/2027 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029.
- Betriebsüberleitung der städtischen Schulkindbetreuung und des Horts an die Ganztagsbetreuung im Pakt: Die Stadtverordneten beraten über den Beschluss des Übergabevertrags für die städtischen Schulkindbetreuungen und des Hortes an die Ganztagsbetreuung im Pakt gGmbH (GiP) zum Schuljahr 2026/2027. Im Zuge des angestrebten Abbaus von Doppelstrukturen, Weiterentwicklung und Konsolidierung der örtlichen Betreuungslandschaft sollen die städtische Schulkindbetreuung und der Hort zum 1. August 2026 an die GiP, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Kreises Offenbach, übertragen werden. Hiervon erwartet sich die Stadt Synergien und Effizienzvorteile sowie die bessere organisatorische Verzahnung zwischen Schule und Betreuung. Parallel dazu ist es ein erklärtes Ziel, die städtischen Zuschüsse schrittweise zu reduzieren und damit eine dauerhafte finanzielle Entlastung sowie eine nachhaltige Konsolidierung des städtischen Haushalts zu bewirken. Wesentliche Inhalte des Übergabevertrags sind: Personalüberleitung (das beschäftigte städtische Personal sowie die bisherigen Eingruppierungen, Vergütungen und sonstigen vertraglichen Konditionen werden für das erste Jahr vollständig übernommen), Unterrichtung und Mitwirkung (die Mitarbeitenden werden im Vorfeld rechtzeitig schriftlich unterrichtet begleitet von Einzel- und Personalversammlungen) , Überleitung von Inventar und Verträgen sowie rechtliche und organisatorische Informationspflichten (die Rechte der Mitarbeitenden und der Arbeitnehmervertretung bleiben gewahrt).
- Interkommunale Zusammenarbeit zur „Sicherheit bei Veranstaltungen“: Die Stadtverordneten beraten über die Beauftragung des Magistrats, gemeinsam mit den Städten Mühlheim am Main und Obertshausen eine Verwaltungsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich „Sicherheit bei Veranstaltungen“ zu erarbeiten und abzuschließen. Mit dieser IKZ beabsichtigen die Kommunen, ihre Kräfte in der Sicherheitsplanung und -organisation bei öffentlichen Veranstaltungen zu bündeln. Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren aufgetretenen sicherheitsrelevanten Ereignisse bei Großveranstaltungen, darunter Amokfahrten, terroristische Bedrohungslagen oder auch Evakuierungen wegen technischer oder witterungsbedingter Gefahrenlagen. Ziel der IKZ ist es, die Sicherheitsstandards bei Veranstaltungen in den beteiligten Kommunen zu überprüfen, Ressourcen effizienter einzusetzen und durch abgestimmte Maßnahmen Kosten zu reduzieren. In der Vereinbarung sollen folgende Punkte erarbeitet und umgesetzt werden: Erstellung einer gemeinsamen Sicherheitskonzeption, gemeinsame Nutzung und Beschaffung von Ausstattung, Koordination und Schulung sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Die erste Stadtverordnetenversammlung im kommenden Jahr ist am 11. Februar.
Infobox: Kommunalpolitisch auf dem Laufenden bleiben
Im Heusenstammer Rats- und Informationssystem (RIS) auf heusenstamm.ris-portal.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Gremienarbeit in unserer Stadt sowie wichtige kommunale Entscheidungen informieren. Es kann nach Infos zu öffentlichen Sitzungen der einzelnen Gremien (Sitzungskalender), Tagesordnungen sowie öffentlichen Vorlagen und Niederschriften gesucht werden. Außerdem stehen Infos zu den Mandatsträgerinnen und -trägern im Magistrat, in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen, Ausländer- und Ältestenbeirat, Kuratorium Volkshochschule und Kulturpreis und deren Funktionen zur Verfügung.
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