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Hinweis an Eigentümer*innen: Grundsteuerbescheide werden verschickt
Der Fachdienst Steuern im Rathaus weist darauf hin, dass Anfang der kommenden Woche die Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verschickt werden.
Mit dem Beschluss des Haushaltsplans für das Jahr 2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer diesjährigen März-Sitzung auch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B beschlossen. Dieser Hebesatz wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 760 Prozentpunkte angehoben und ist somit Berechnungsgröße für die aktuellen Steuerbescheide.
Die Erhebung der Steuernachforderung kann erst zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommen werden, weil die Genehmigung des Haushaltsplans durch die Kommunalaufsicht erst am 24. Juni 2022 erfolgt ist, und hiernach erst die Haushaltssatzung veröffentlicht werden konnte.
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