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Stadt trifft Vorbereitungen für eine mögliche Gasmangellage - Weitere Energieeinsparungen

(Foto: Steven auf pixabay)
(Foto: Steven auf pixabay)

Wegen des aktuellen Krieges in der Ukraine bereiten sich Bund, Länder und Kommunen auf eine mögliche Gasmangellage vor. Die Stadtverwaltung Heusenstamm trägt durch umfangreiche Vorplanungen dazu bei, die Auswirkungen einer solchen möglichen Gasmangellage abzufedern und der potentiellen Krise bestmöglich zu begegnen.

Insofern hat der Magistrat nun die Erarbeitung einer strategischen und taktischen Einsatzplanung Gasmangellage (Einsatzplan) für die Stadt im Falle des Eintretens einer Gasmangellage im Herbst und Winter (und gegebenenfalls für die Folgejahre) beschlossen.

Zu den Maßnahmen zählen unter anderem

  • Einrichten eines Verwaltungsstabs Gasmangellage (ist bereits erfolgt), der im Auftrag des Magistrats alle mit dem/den potentiellen Krisenereignis/sen im Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen vorbereitet, koordiniert und ausführt.
  • Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung sowie der Funktionsfähigkeit von Dienstgebäuden.
  • Priorisierung der Aufgaben der Verwaltung bei Eintritt des Krisenfalls.
  • Einrichtung eines Melde- und Sammelkopfes in den Feuerwachen in Heusenstamm und Rembrücken.
  • Einrichtung von Betreuungsstellen für Bürgerinnen und Bürger in Heusenstamm und Rembrücken.
  • Festlegen von Anlaufstellen für die Bevölkerung („KatS-Leuchttürme“).
  • Einbeziehung der Arztpraxen, Dialysezentren, Pflegeeinrichtungen für die Krisenvorsorge.
  • Einbeziehung der örtlichen Apotheken zur Vorsorge für die medizinische Versorgung.
  • Einbeziehung örtlicher Unternehmen für möglicherweise erhöhten Transportbedarf.
  • Prüfung von alternativen Heizmöglichkeiten für gasbeheizte Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungen.
  • Vorbereitung von umfangreichen Kommunikationsmaßnahmen zu den Themen Energieeinsparung, Selbstschutz und Selbsthilfe.

Städtische Maßnahmen zum Einsparen von Energie

Neben den genannten Vorbereitungen zur Handhabung einer möglichen Gasmangellage hat der Magistrat weitere Maßnahmen beschlossen, um in seinem Zuständigkeitsbereich Energie einzusparen:

  • Vervollständigung des Mustereinsatzplanes Stromausfall für die Stadt Heusenstamm.
  • Vollständiger Verzicht auf dekorative Beleuchtung im Stadtgebiet (soweit die Verwaltung darauf Einfluss hat).
  • Teilabschaltung der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden, soweit möglich und solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht (Verkehrssicherungspflicht).
  • Weitere Reduzierung der Beleuchtungsstärke der Straßenbeleuchtung in verkehrsarmen Zeiten zwischen 20:00 und 7:00 Uhr (normalerweise wird zwischen 22:00 und 6:00 Uhr reduziert).
  • Abschaltung der Brunnen und der dazugehörigen Beleuchtungen in der Stadt.
  • Diverse Regelungen für den Dienstbetrieb der Stadtverwaltung im Rathaus/in den Einrichtungen wie zum Beispiel: Gebäudebezogene Energiesparmaßnahmen, reduzierte Betriebszeiten und erweiterte Regelungen zum Mobilen Arbeiten/Home-Office, mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Situation im Rahmen der Bauunterhaltung, Verringerung des Stromverbrauchs.

Infobox

Das Bundeswirtschaftsministerium hat aufgrund der gedrosselten Gaslieferungen aus Russland die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Eine Verschärfung der Lage und ein möglicher Lieferstopp von russischem Gas können zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf den kommenden Winter, die noch anhaltende Corona-Pandemie sowie die Möglichkeit eines nachgeschalteten Stromausfalls oder dem Ausfall weiterer Versorgungsgüter könnte eine multiple Krisenlage entstehen, die unter anderem auch Aktivitäten des Katastrophenschutzes nötig machen könnten.

Die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 1 HSOG als Gefahrenabwehrbehörden die Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie haben im Rahmen dieser Aufgaben auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung in Gefahrenfällen zu treffen. Für den abwehrenden Brandschutz und die allgemeine Hilfe (Feuerwehr und weitere Hilfsorganisationen) ist gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 HBKG geregelt, dass die Gesamteinsatzleitung dem Gemeindevorstand obliegt. Der Gesamteinsatzleiter veranlasst gemäß § 21 Abs. 1 HBKG nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen.

Für unsere Stadtverwaltung ist es wichtig, eine mögliche multiple Krisenlage im Blick zu behalten und sicher hierauf bestmöglich vorzubereiten. Deshalb hat der Verwaltungsstab im Auftrag der politisch Gesamtverantwortlichen alle mit dem/den potentiellen Krisenereignis/sen im Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen vorzubereiten, zu koordinieren und durchzuführen.

Eine Gasmangellage hat Auswirkungen auf das reguläre Verwaltungshandeln. Dienstgebäude können wegen der fehlenden Heizmöglichkeiten unter Umständen nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Es muss deshalb klar priorisiert werden, welche Aufgaben und Prozesse weitergeführt und welche reduziert oder ganz eingestellt werden. Unsere Feuerwehren haben im Fall der Fälle mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu rechnen. Unter anderem durch unsachgemäße Nutzung von Feuerstätten kann es vermehrt zu Bränden und Verpuffungen kommen, eine Zunahme von Kohlenmonoxid-Vergiftungen ist wegen der Heizversuche mit offenem Feuer in geschlossenen Räumen möglich. Bei einer Abschaltung der Gasversorgung ist auch mit Manipulationen zu rechnen – so könnte auch die Gefahr von Explosionen steigen. Den Feuerwehren kommt im Krisenfall eine besondere Bedeutung zu, indem unter anderem die Feuerwehrhäuser als Anlaufstellen für die Bevölkerung besetzt werden müssen, und eine Mitwirkung beim Aufbau von Hilfestellen und Versorgungs-sowie Betreuungseinrichtungen gefragt ist. Zudem ist die Feuerwehr bei Kommunikations- und Transportaufgaben, logistischen Unterstützungsmaßnahmen sowie bei Evakuierungen gefordert. Um die eigene Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten, sind sowohl in den Feuerwachen als auch in allen relevanten städtischen Gebäuden die Strom- und Wärmeversorgung sicherzustellen; gegebenenfalls muss die Umstellung auf alternative Energieträger geprüft werden.

 

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