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Land Hessen: Antragsstellung für Heizkostenzuschüsse für private Haushalte ab 4. Mai

Ein gängiger Heizungsthermostat. (Foto: ri auf pixabay)
Ein gängiger Heizungsthermostat. (Foto: ri auf pixabay)

Private Haushalte in Hessen, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks) heizen, können ab heute beim Land Hessen einen Heizkostenzuschuss rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Fördermittel werden ausschließlich beim Land Hessen beantragt und von dort auch ausgezahlt.

Der Heizkostenzuschuss ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe getätigt haben – wer früher oder später gekauft hat, kann keinen Zuschuss beantragen. Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert (letzter Einkaufspreis aus dem Vorjahr) mindestens doppelt so hoch sein. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen (maximal 2000 Euro). Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag, Rechnungen müssen vorgelegt werden. Die Antragsplattform mit Online-Formular gibt es auf https://hessen.de/presse/haertefallantraege-energiekosten-antragsverfahren-startet oder auf wirtschaft.hessen.de. Eine Papierantragstellung ist möglich, sobald die Antragstellung für alle Bundesländer freigeschaltet ist; dies ist voraussichtlich ab 8. Mai der Fall.

 

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